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Ein Fachanwalt berichtet aus der Praxis

Vortrag zum Bauvertragsrecht


Seit 1.1.2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Mit der Reform wurden zahlreiche Vorschriften im BGB geändert beziehungsweise neu eingeführt. Mehrere Vertragstypen wurden ausdrücklich normiert.
Anlass der Neuregelung war, dass sich das Baurecht im Laufe der Zeit zu einer komplexen Spezialmaterie entwickelt hat und die wenigen gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht nicht mehr detailliert genug waren. Zudem fehlten in diesem Bereich bis auf einige Ausnahmen bisher Verbraucherschutzvorschriften. 
Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Bauvertragsrechts. Sind Sie vorbereitet?

  • Was ist eine Abnahmefiktion nach Aufforderung 
  • Was ist das Anordnungsrecht des Bestellers?
  • Wie erlange ich eine Zustandsfeststellung bei verweigerter Abnahme?
  • Welche Sicherungshypothek muss ich liefern?
  • Wann entfällt die Bauhandwerkersicherungshypothek?

 
Referent: Dr. Jochen Reuter, LLM. (Wellington), Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt


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