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Der Handwerkervertrag: Böse Ãœberraschungen beim Kunden oder böse Ãœberraschungen beim Finanzamt?

Die Grundlagen des Werkvertragsrechts sollte jeder Handwerker kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Sonst kann es leicht passieren, dass man eine Rechnung stellt, über Wochen und Monate die Zahlung anmahnt, und schließlich feststellt, dass der Vergütungsanspruch noch gar nicht fällig geworden ist, weil es an einer Abnahme fehlte. Gleichwohl sollen beim Finanzamt Steuern bezahlt werden, als wäre die Rechnung schon bezahlt. Dann hat man dem Kunden und dem Finanzamt zugleich einen Kredit gewährt.

Was ist bei der Gestaltung eines Werkauftrags zu beachten? Wie wird das Werk abgenommen? Was ist zu tun, wenn der Besteller die Abnahme verweigert? Wie reagiere ich richtig bei Mängelanzeigen? Wann verjähren Ansprüche? Unter welchen Voraussetzungen sind diese Ereignisse in der Buchführung zu beachten, um nicht Steuern für etwas zu bezahlen, was man nicht eingenommen hat oder nie einnehmen wird.

Diesen und anderen grundlegende Fragen des Werkvertragsrechts widmet sich die Veranstaltung. 

RA Annett Rombach von Klinkert Rechtsanwälte und RA & Stb Christian Koch von der Steuerkanzlei Christian Koch führen Sie mit Ihrem interesssanten Vortrag in die komplexe Thematik ein.

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