Kombi Präventionsschulung für Aufsichtspersonal von Spielhallen (Modul A + besondere Schulung) - Nordrhein-Westfalen
Für Servicekräfte von Verbundspielhallen und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand
Schulungsort: Essen
Mindestteilnehmerzahl: 8 (Finale Bestätigung und Bekanntgabe des genauen Ortes erfolgt per Mail)
Damit Spielerschutz funktioniert, bedarf es professionell qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deren Handlungskompetenzen fußen nicht nur auf einem fundierten Verständnis von Glücksspielproblemen, sondern vor allem auf Handlungssicherheit. Diese ist neben der Praxistauglichkeit ein zentrales Merkmal unserer Schulungen.
In dieser Schulung werden Dir weitergehende Kenntnisse im Bereich des Spielerschutzes vermittelt. Die Schulung hat folgende Inhalte:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Basiswissen zur Glücksspielsucht
- Erkennen auffälligen Wettverhaltens, Hilfe bei Glücksspielsucht, Maßnahmen des Spielerschutzes
- Aktive Ansprache von auffällig Glücksspielenden
Zusätzlich gibt es die inhaltliche Schwerpunkte der besonderen Schulung:
- Vertiefung der besonderen Anforderungen bei der Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit geringerem Mindestabstand
Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Schulung ergibt sich aus dem § 9 AG GlüStV NRW. Dieser schreibt die Besondere Schulung vor Dienstantritt als eine der Voraussetzungen für den Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Spielhallen.
Die ECCG GmbH in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfügt auch über die notwendigen Zulassungen für die Durchführung von Modul A- und Modul B-Schulungen verfügt. Deshalb kann die Besondere Schulung in Kombination mit der Modul-A-Schulung an einem Tag erfolgen. Auch in anderen Bundesländern, welche konkrete Vorgaben für die Anwendung des § 25 Abs. 2 GlüStV 2021 vorhalten, können die ECCG und Glücksfall Besondere Schulungen anbieten.