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Alt und ausgegrenzt? Wege aus der Altersdiskriminierung

Zu jung – zu alt? Diskriminierungen von Menschen oder Gruppen aufgrund ihres Alters sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Diese Benachteiligungen können sich vielfältig äußern, beispielsweise in sozialer oder finanzieller Hinsicht – in manchen Fällen auch durch klischeehafte Darstellungen des Lebens im Alter oder willkürlichen Bevorzugungen jüngerer Menschen. Häufig verbirgt sich hinter den Benachteiligungen die Annahme, dass Menschen aufgrund ihres Lebensalters bestimmte Fähigkeiten nicht mehr umfänglich besitzen. Diskriminierungen grenzen Menschen in ihrem selbstbestimmten Handeln ein und sorgen dafür, dass Potentiale ungenutzt bleiben. Dass insbesondere gegenüber älteren Menschen negative Stereotype und fragwürdige Rollenklischees bestehen, zeigt die aktuelle Studie „Ageismus – Altersbilder und Altersdiskriminierung in Deutschland“, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführt wurde. 

Schutz vor Altersdiskriminierung gewährt grundsätzlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), sofern die Diskriminierung ungerechtfertigt ist und belegt werden kann. Dennoch kommt es in der Praxis, beispielsweise im Arbeitsleben, aber auch bei Kreditverträgen oder Versicherungsgeschäften, zu altersbedingten Ungleichbehandlungen. Eine klare Definition von Altersdiskriminierung und ihr Nachweis sind häufig nicht einfach. Neben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzen sich weitere Institutionen auf Bundes- oder Länderebene für den Abbau von Diskriminierung aufgrund des Alters ein, wie beispielsweise die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. (BAGSO). Diese fordert unter anderem eine Aufnahme des Merkmals „Lebensalter“ in Artikel 3 des Grundgesetzes und setzt sich für eine UN-Altenrechtskonvention ein, um Altersdiskriminierung langfristig entgegenzuwirken. 

Der Altersdiskriminierung liegen meist negative Altersbilder zugrunde, die nicht hinterfragt werden. Seniorenvertretungen können dazu beitragen, diese negativen Altersbilder zu korrigieren, indem sie Begegnungen zwischen jüngeren und älteren Menschen in ihren Kommunen fördern. Diese Niedersächsische Seniorenkonferenz soll aufzeigen, mit welchen Herausforderungen und Hindernissen ältere Menschen aufgrund ihres hohen Lebensalters im Alltag konfrontiert werden. Daneben werden jedoch auch Handlungsansätze zum Schutz vor Altersdiskriminierung sowie konkrete Hilfsmöglichkeiten im Falle von Diskriminierung vorgestellt. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, für die Diskriminierung älterer Menschen in der Gesellschaft zu sensibilisieren und Möglichkeiten des Gegenwirkens zu diskutieren.

Die Konferenz richtet sich an die Vertreterinnen und Vertreter des Landesseniorenrats Niedersachsen e.V., die Seniorenvertretungen auf kommunaler Ebene in Niedersachsen sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Die Teilnahme an der Seniorenkonferenz ist kostenfrei. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zu erreichen.


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Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen. Wenn Sie Ihre Teilnahme stornieren möchten, folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«​​​​​​​.​​​​​​​​​​​​​​

                 

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