Dreiteilige Weiterbildungsreihe
SRL - Planungsrecht aktuell – nach Feierabend
Das Baugesetzbuch ist im Umbruch. Zwar ist die „große“ BauGB-Novelle mit dem vorzeitigen Ende der Ampelkoalition gescheitert, gleichwohl sind mit dem Umsetzungsgesetz zur europäischen RED-III-Richtlinie kürzlich unter anderem im BauGB Vereinfachungs- und Beschleunigungsregelungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Im parlamentarischen Verfahren befinden sich zudem im Zuge des sogenannten 100-Tage-Programms weitreichende Änderungen bei der Zulässigkeit von Wohngebäuden, die weithin bekannt als Bau-Turbo bezeichnet werden. Außerdem sollen Neuregelungen zum Lärmschutz in der Bauleitplanung erfolgen. Darüber hinaus ist eine umfassende Novelle des Baugesetzbuchs im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die SRL begleitet diese Änderungen aktiv in den Gesetzgebungsverfahren und bewertet sie in Teilen sehr kritisch. Unabhängig davon gilt es für die Planer:innen in den Kommunen und Planungsbüros, die Änderungen in der Bauleitplanung und der Genehmigungspraxis zu kennen und mit ihnen konstruktiv umzugehen. Der Ausschuss Planungsrecht der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) bietet dazu eine Reihe von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen an, in der die wesentlichen Änderungen fachlich dargestellt und anschließend aus den verschiedenen Blickwinkeln der kommunalen Planungspraxis diskutiert werden.
Drei Abendveranstaltungen werden angeboten: In einem Impuls werden darin die zentralen Botschaften und Herausforderungen adressiert und anhand von praktischen Beispielen konkretisiert, um dann anhand dieser Beispiele die Für und Wider anschaulich zu diskutieren.
Modul 3: Lärmschutz in der Bauleitplanung (08.10.2025 um 19 Uhr)
Der Umgang mit Gewerbelärm ist aufgrund der restriktiven Regelungen der Technischen Anleitung Lärm vor allen Dingen in den Ballungsräumen anspruchsvoll, insbesondere in enger Nachbarschaft von gewerblichen Nutzungen und Wohnen. Nachdem die in den vergangenen beiden Legislaturperioden diskutierte „Experimentierklausel“ der TA Lärm, die unter bestimmten Umständen und mit kompensierenden Maßnahmen erstmals passiven Lärmschutz für die heranrückende Wohnbebauung ermöglichen sollte, als gescheitert betrachtet werden muss, eröffnet der Gesetzgeber den Gemeinden künftig in einer weitgehend unbestimmten Regelung die Möglichkeit, in begründeten Fällen im Rahmen der Bauleitplanung von der TA Lärm abzuweichen. Die Voraussetzungen, Ermittlungsbedarfe und potenzielle Folgen solcher Abweichungen sollen in dieser Vertiefungsveranstaltung anhand von Beispielen anschaulich dargestellt und diskutiert werden. Ergänzend wird die Neuregelung zur Gewerbelärmkontingentierung erörtert, für die erstmals eine explizite Rechtsgrundlage zur vorausschauenden Planung in Gewerbegebieten geschaffen wird.
Moderation und Begrüßung: Dipl.-Ing. Mike Petersen, Sprecher des Ausschusses Planungsrecht; Stadtplaner SRL
Referent: Dr.-Ing. Martin Rumberg, stellvertretender Vorsitzender der SRL, Referatsleiter Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz