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Weiterer Termin 2021: Seminar ECM

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Instandhaltung im Wandel

Die EU-Eisenbahn-Gesetzgebung hat das Ziel, einen freien und fairen Wettbewerb in einem funktionierenden Markt mit einheitlich festgelegten Sicherheitsanforderungen zu erreichen. Die EU-Richtlinien setzen diesen Ansatz schrittweise um, indem sie sicherstellen, dass die Interoperabilität von Eisenbahnfahrzeugen innerhalb von Europa nicht behindert wird, die Wettbewerbsfähigkeit zwischen den europäischen EVU gegenüber anderen Verkehrsträgern nicht eingeschränkt wird sowie ein sicherer und umweltfreundlicher Schienenverkehr europaweit gewährleistet ist. 

Die Anforderungen an die Nachweisführung eines sicheren Schienenverkehrs haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Nach §4a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sind alle ECM (für die Instandhaltung zuständigen Stellen) verpflichtet, Regeln zur Sicherstellung eines sicheren Zustandes ihrer betreuten Fahrzeuge aufzustellen. Die Pflicht zur Zertifizierung eines Instandhaltungssystems nach Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 gilt für alle Fahrzeuge im Geltungsbereich der Richtlinie über Eisenbahnsicherheit - das sind z.B. in Deutschland alle Eisenbahnfahrzeuge, die auf dem übergeordneten Netz verkehren. Die Halter von Eisenbahnfahrzeugen müssen jedem ihrer Fahrzeuge eine für die Instandhaltung zuständige Stelle zuweisen. Diese Angaben müssen in das Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) eingetragen werden.

Das eintägige Online-Seminar ist insbesondere für Teilnehmer geeignet, die für die Planung, Durchführung und Sicherstellung eines sicheren Eisenbahnsystems verantwortlich sind. Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie anhand von Vorträgen und Praxisbeispielen mögliche Strategien und Ansätze kennen, um

  • ein Grundverständnis von den Anforderungen an eine ECM-Zertifizierung zu erlangen,
  • die vier Funktionen „Management“, „Instandhaltungsentwicklung“, „Fuhrpark-Instandhaltungsmanagement“ und „Instandhaltungserbringung“ praxisnah in ihrem Unternehmen zu verankern,
  • eine Selbstbewertung der ECM-Anforderungen durchzuführen,
  • Synergien aus anderen Zertifizierungen zu identifizieren,
  • eigenständig Maßnahmen zur erfolgreichen ECM Zertifizierung durchzuführen.

Folgende Fragen können die Teilnehmer nach dem Seminar grundlegend beantworten:

  • Welche EU-Eisenbahn-Gesetzgebung muss ich beachten?
  • Welche Maßnahmen muss ich als EVU veranlassen?
  • Wie kann ich „meine“ ECM-Funktion rechtskonform ausüben?
  • Welche Anforderungen muss ich erfüllen?
  • Welche Anforderungen habe ich durch Synergieeffekte mit SMS, QMS oder ISO9001 schon erfüllt?

Die Vortragenden verfügen über fundierte Erfahrungen in der Anwendung der EU-Eisenbahn-Gesetzgebung und in der Optimierung über die gesamte Instandhaltungs- / Prozesslandschaft im Bereich Schienenverkehr.

Zielgruppe

- EVU und EIU
- Instandhaltungswerkstätten von Schienenfahrzeugen
- Hersteller und Betreiber von Schienenfahrzeugen
- Eisenbahnbetriebsleiter
- Projektleiter, -bearbeiter zum Thema ECM
- Sonstige Interessierte aus der Branche


Ablauf im Ãœberblick

Ãœberblick EU-Eisenbahn-Gesetzgebung

Richtlinie (EU) 2016/798 über Eisenbahnsicherheit

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/779

Anforderungen an die Instandhaltungswerkstätten, spezifische Anforderungen der Behörde bzw. Zertifizierer

Vorstellung der Methoden zur Implementierung von ECM

Grundlagen des Risikomanagements und Aufbau der Organisation nach CSM-Verordnung (EU) 402/2013

Grundlagen der Risikobewertung und Kontrolle gemäß Verordnung (EU) Nr. 1078/2012

Umsetzung der DIN 17023: Erstellung und Änderung von Instandhaltungsplänen



Mehr zum Thema


TÜV Rheinland für den Schienenverkehr: https://www.tuv.com/global-rail

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