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Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf in besonderem Maß geschützt zu werden. Dieser besondere Schutzstatus wird gesetzlich durch die Kinderrechtskonvention, das SGB VIII und das Bundeskinderschutzgesetz festgelegt.  Die Johanniter müssen als Träger der Kinder- und Jugendhilfe diesen Schutzauftrag erfüllen und Kindeswohlgefährdung verhindern. Um dieser Herausfordeung zu begegnen, werden regelmäßig im Rahmen einer Basis- und Aufbauschulung Kinderschutzbeauftragte im Landesverband Sachsen qualifiziert.  Sie sollen künftig für das Thema sensibilisieren, in ihren Teams als Multiplikator*innen wirken und regelmäßig an Netzwerkmeetings teilnehmen.


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