Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist bereits verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zum 01.01.2023 treten die neuen Regelungen in Kraft.
Ziel der Reform ist es, mehr Selbstbestimmung für die ca. 1,3 Millionen Betroffenen zu erlangen und deren Rechte und Wünsche zu stärken. Umgesetzt wird dies indem unter anderem eine genauere Prüfung der einzelnen Bereiche erfolgt und stellvertretende Entscheidungen zum Ausnahmefall werden. Ebenfalls sollen die prozessualen Rechte von Betreuten gestärkt werden.
Was genau die Reform umfasst und wie eine Umsetzung in der Praxis aussieht, wird Ihnen in dieser Fortbildung nähergebracht und kritisch beleuchtet.
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