B. Nüchter

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Souverän und mit Leichtigkeit führen

Das 9-monatige Online-Seminar rund um alle Führungsthemen für Unternehmer:innen. Für Praktiker und Pragmatiker von erfahrenen Führungskräften und Beraterinnen.

Teilnehmer

Sie entscheiden selbst, welche persönliche Daten Sie von den Teilnehmern erfassen. Die Mailadresse ist mindestens notwendig, dazu können Name, Adresse, Telefonnummer usw. kommen.

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Online-Seminar mit insgesamt 37,5 h verteilt auf 9 Monate. Die regelmässigen Treffen über längere Zeit mit unterschiedlichen Impulsen sichern nachhaltige Verankerung. Außerdem erhalten Sie auf Wunsch zeitnahes Feedback und Hinweise von der Gruppe und den Beraterinnen.
Wenn Sie zu zweit aus einem Unternehmen kommen, sprechen Sie uns bitte an, wir können Ihnen einen attraktiven Firmenrabatt anbieten.

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Sonstiges

Download bitte vorab https://zoom.us/download (Zoom-Client für Meetings) möglichst vorab auch einen Audio-Video-Test durchführen. Die Software funktioniert am besten in Chrome oder Firefox.
Das Online-Seminar wird nicht aufgezeichnet. 
​​​​​​Das Unternehmen Zoom speichert die IP-Adresse und ähnliche technische Daten des Computers der Beteiligten. Wer das nicht will, sollte technische Maßnahmen zur Anonymisierung der eigenen Internetaktivitäten setzen.  Datenschutzinformationen von ZOOM https://zoom.us/de-de/privacy.html   Mit der Anmeldung zu diesem Seminar erklären Sie, diese anzuerkennen.



1. Buchung

Nach Eingang einer verbindlichen Online-Buchung erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Buchungsbestätigung (E-Mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, wird der/die TeilnehmerIn verständigt. Buchungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Buchung wird mit der Buchungsbestätigung für beide Seiten verbindlich – damit erfolgt der Vertragsabschluss.


Sollte aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse eine Veranstaltung seitens der Trigon-Veranstalterin verschoben oder abgesagt werden, werden die TeilnehmerInnen umgehend – spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – kontaktiert. In diesem Fall ist die Veranstalterin nur zur Erstattung eines bereits gezahlten Teilnehmerbetrages verpflichtet.

Im Falle zwingender Verhinderung des/der VeranstaltungsleiterInnen hat die Veranstalterin das Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als VeranstaltungsleiterIn zu benennen. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der TeilnehmerIn auf Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht.

2.     Rechnungsstellung und Zahlung

Der/die TeilnehmerIn erhält eine Teil- oder Gesamtrechnung gemäß der Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden. Ein wiederholter Versand einer elektronischen Rechnung erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur in Form eines Duplikats. Der Veranstaltungsteilnahmebetrag ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei späterer Anmeldung oder Rechnungsstellung sofort. Der in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannte Teilnahmebetrag umfasst in der Regel auch alle Arbeitsunterlagen. Genaue Einzelheiten sind der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.

Mit der Zahlungsabwicklung ist

4.     Stornierung der Buchung

Stornierungen werden von der Trigon-Veranstalterin grundsätzlich nur schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) entgegen genommen. Bei Stornierungen – sofern in der Veranstaltungsausschreibung nicht anders angegeben – bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist die Trigon-Veranstalterin berechtigt, für die im Rahmen der Bearbeitung der Buchung entstandenen Kosten, eine Bearbeitungsgebühr entsprechend der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu verlangen. Eventuell bereits erhaltene Arbeitsmaterialien und/oder Software sind in diesem Fall an die Trigon-Veranstalterin zurück zu geben.

Bei Stornierungen – sofern in der Veranstaltungsausschreibung nicht anders angegeben – ab vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 100% des Teilnahmebetrages fällig. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, eine andere, für die Teilnahme an der Veranstaltung geeignete Person zu benennen. In diesem Fall ist die Erteilung einer Bestätigung für den/die ErsatzteilnehmerIn seitens der Trigon-Veranstalterin erforderlich. Diese kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

5.     Rücktrittsrecht für Verbraucher/innen

Kommt der Vertrag mit Hilfe eines Fernkommunikationsmittels zustande, steht dem/der TeilnehmerIn, soweit er/sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist (d.h. er/sie handelt beim Vertragsabschluss zu Zwecken, die nicht seiner/ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können) ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der/die TeilnehmerIn mittels eindeutiger Erklärung über seinen/ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, die Veranstalterin informieren. Die (schriftliche) Rücktrittserklärung ist an die Veranstalterin zu richten.

Wenn der Vertrag widerrufen wird, zahlt die Trigon-Veranstalterin alle von dem/der TeilnehmerIn erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei der Veranstalterin eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dass der/die TeilnehmerIn bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der/die TeilnehmerIn verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er/sie der Trigon-Veranstalterin einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt er/sie die Trigon-Veranstalterin unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

6.     Veranstaltungsabsage seitens der Veranstalterin

Zur effizienten Durchführung der Veranstaltung und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.

Darüber hinaus weist die Trigon-Veranstalterin darauf hin, dass veranstaltungsabhängig – im Einzelfall – die Durchführung der Veranstaltung von dem Erreichen einer Mindestteilnehmendenzahl zu einem bestimmten Stichtag – spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – abhängig ist.

7.     Veranstaltungsunterlagen

Soweit im Rahmen der Veranstaltung Arbeitsmaterialien und/oder Software ausgehändigt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks und der Vervielfältigung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der Veranstalterin vorbehalten.

8.     Sonstiges

Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von der Trigon-Veranstalterin elektronisch gespeichert werden und er/sie per Post, Fax oder E-Mail über weitere Veranstaltungen von Trigon Entwicklungsberatung informiert wird. Der/die TeilnehmerIn kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.

9.     Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der jeweiligen Trigon-Veranstalterin.



Sie müssen unserer Datenschutzerklärung zustimmen, wenn Sie sich für diese Veranstaltung registrieren möchten.


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