Info

Ticketreservierung Naturfreibad Vohenstrauß

Der Schutz und die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns weiterhin sicher und wohl fühlen.  Aufgrund der aktuellen Coronalage ist der Zutritt eingeschränkt. Es können aktuell nur max. 250 Besucher das Bad betreten.


Öffnungszeiten

Das Naturfreibad Vohenstrauß hat ab den 07. Juni bis zum 08. September, je nach Wetterlage, geöffnet.

während der Schulferien

Mo. - Fr. 13:00 - 19:00 Uhr

während der Schulzeit

Mo. - Fr. 14:00 - 19:00 Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertage

                10:00 - 19:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass trotz reservierten Tickets das Freibad bei schlechtem Wetter geschlossen ist. Auskunft über die Öffnung erhalten Sie unter folgender Nummer 09651/92220.


Eintrittspreise

In dieser Saison werden ausschließlich Einzeleintrittskarten angeboten, die bar am Kassenautomaten im Freibad zu bezahlen sind. Gebuchte Tickets besitzen nur Gültigkeit für den jeweils gebuchten Tag.

Kinder und Jugendliche

1,00 €

Ermäßigt (Studenten und Menschen mit Behinderung)

1,00 €

Erwachsene (ab 18 J.)

2,00 €


Weitere Informationen:

Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 ist der Zugang zum Freibad nur nach vorheriger Anmeldung und Erbringungen einer der folgenden Nachweise möglich.

  1. einen SARS-CoV-2-Impfnachweis (Vollimpfung / zwei Impfungen)
  2. eine SARS-CoV-2-Genesungsdokumentation
  3. ein aktuelles, negatives SARS-CoV-2-Testergebnis (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest)

Tickets sind immer nur drei Tage im Voraus buchbar.

Jede(!) Person benötigt ein Ticket (Dies gilt auch für Kleinkinder und Säuglinge, diese Tickets sind kostenlos).

Das Ticket wird Ihnen als Anhang in Form einer PDF-Datei mit der Bestätigungsmail zugestellt. Bitte in ausgedruckter oder digitaler Form an der Kasse vorlegen, damit der Eintritt registriert und zugeordnet werden kann!

Die Bezahlung des Tickets erfolgt bar am Kassenautomaten.

Nach dem Badebesuch muss der Auscheck am Schwimmbadausgang erfolgen, damit das Ticket wieder freigegeben werden kann. Hierzu das Ticket dem Personal an dem ausgeschilderten Tisch vorzeigen.

Sollte ein Besuch am gebuchten Tage doch nicht möglich sein bitten wir Sie, Ihre Buchung zu stornieren und somit anderen Badegästen den Zugang zum Freibad zu ermöglichen. Hinweise zur Stornierung finden Sie in der Bestätigungsmail Ihrer Buchung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Stornierung bei Inanspruchnahme mehrer Tickets innerhalb einer Buchung für die gesamte Buchung und somit für alle darin enthaltenen Tickets gilt. Einzelne Tickets einer Buchung können leider nicht storniert werden.


Zur Anmeldung »


Schutz- und Hygienekonzept


Die Freibäder in Bayern dürfen ab 21.05.2021 öffnen. Für den Betrieb des Freibades ist ein standortspezifisches Schutz- und Hygienekonzept

erforderlich. Dieses legt die Eckpunkte fest, unter denen ein Freibadbetrieb unter Minimierung des Infektionsrisikos möglich erscheint.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist bei der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik eine direkte Übertragung von Covid 19 über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich. Ein gewisses Restinfektionsrisiko besteht jedoch trotzdem, da das Virus laut Robert- Koch- Institut durch den direkten Kontakt zwischen Personen (sog. Tröpfcheninfektion), über Aerosole oder kontaminierte Flächen (sog. Schmierinfektion) übertragen wird. Dieses Konzept beruht auf bayerischen Vorgaben, Empfehlungen des Verbands Kommunaler Unternehmen e.V., Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. und den standortspezifischen Gegebenheiten im Naturfreibad Vohenstrauß.

Das Konzept wird ständig gem. neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, sich ändernden staatlichen Vorgaben und den Erkenntnissen und Erfahrungen vor Ort angepasst.

Beschränkung der Besucheranzahl und der Personen im Schwimmbecken

Um den Badbesuchern die Einhaltung der Sicherheitsabstände zu ermöglichen, muss die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste beschränkt werden. Dazu wird am Ein- und Ausgang eine Lichtschranke installiert, die die Anzahl der anwesenden Badegäste ermittelt und dem Sicherheitsdienst anzeigt. Zugleich wird ein elektronisches Reservierungsportal mit der Möglichkeit zur Vorreservierung und Ticketerstellung über die Homepage der Stadt Vohenstrauß freigeschaltet.  

Unter Berücksichtigung der Abstandsregelung von 1,50 m und der zur Verfügung stehenden Liegeflächen auf dem Gelände des Freibades ergibt sich eine zulässige Besucherzahl von 265 Personen. (4000 Quadratmeter Liegefläche / 15 Quadratmeter je Person) 

Aufgrund der Beckengröße dürfen sich gleichzeitig max. 125 Personen im Wasser befinden.

Verhaltensregeln in verschiedenen Bereichen des Freibades

Vor Betreten des Bades

  • Der Zutritt für Kinder unter 14 Jahren ist nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich.
  • Es gelten sowohl vor dem Bad als auch auf dem Gelände des Freibades der Mindestabstand von 1,5 m (Bodenmarkierungen).
  • Der Ein- und Ausgang zum Freibad erfolgt an verschiedenen Zugängen. Dadurch ist gewährleistet, dass auch an den Engstellen der Mindestabstand eingehalten werden kann.
  • Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten Covid-19-Falles unter den Gästen zu ermöglichen, sollen sich die Besucher über das Reservierungsportal für das Freibad Vohenstrauß anmelden und ihre ausgedruckte Eintrittskarte zur Eingangskontrolle mitbringen. Sollte keine Onlinereservierung vorliegen, so wird dies vor Ort bei dem Sicherheitspersonal am Eingang mit Namen, einer Telefonnummer/Email-Adresse manuell ins Reservierungsportal eingegeben und ausgedruckt. Eine lückenlose Kontaktnachverfolgung ist somit gewährleitstet. 
  • Ein Händedesinfektionsspender steht im Eingangsbereich für die Besucher bereit 

Kassenbereich

  • Die Anzahl der Besucher, die sich gleichzeitig im Freibad befinden dürfen, ist auf 265 Personen beschränkt. Die Kontrolle erfolgt über eine Lichtschranke, die im Eingangsbereich angebracht ist sowie über das Onlinereservierungsportal. Wenn die Höchstbesucheranzahl überschritten ist, dürften keine weiteren Besucher das Gelände betreten.

Umkleidekabinen

  • Alle Umkleidekabinen im Eingangsbereich bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • Im Außenbereich befinden sich derzeit zwei mobile Umkleidekabinen. Diese können von den Badegästen genutzt werden.

Duschen im Außenbereich

  • Duschen im Außenbereich bleiben weiterhin in Betrieb und können von den Badegästen genutzt werden.

Toilettenanlage

  • Die Toilettenanlagen dürfen nur von je einer Person betreten werden. In diesem Bereich ist eine FFP-2 Maske zu tragen.
  • In den Warteschlagen ist auf die Einhaltung des Abstandes zu achten.
  • Laufwege der Gäste werde durch Bodenmarkierungen vorgegeben.
  • Händedesinfektionsspender sind in den Toiletten angebracht
  • Alle maßgeblichen Flächen werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert 

Schwimmbecken

  • Im Schwimmbecken dürfen sich gleichzeitig max. 125 Personen aufhalten.
  • Es gibt je einen gesonderten Ein- und Ausstieg zum Schwimmbecken.
  • Im Schwimmbecken ist die Schwimmrichtung durch eine Schwimmbojenkette den Badegästen vorgegeben. 

Kleinkinderbereich (Kleinkinderbecken und Sandmatschbereich) 

  • Das Kleinkinderbecken hat eine Fläche von ca. 100 qm. Die maximale Anzahl der Personen im Kleinkinderbecken wird auf 20 festgelegt (1 Person je 5 qm Wasserfläche).
  • Der Kleinkinderbereich darf nur unter elterlicher Aufsicht genutzt werden.
  • Eltern haben auf die Einhaltung der Mindestabstände und Vermeidung von Gruppenbildung im Kleinkindbereich zu achten.

Attraktionen 

  • Das Betreten des Sprungturms ist nur einzeln erlaubt.
  • Im Wartebereich sind die Abstandsregeln einzuhalten. Entsprechende Markierungen werden am Boden angebracht.

Liegewiese

  • Auf den Liegewiesen sind die Mindestabstände einzuhalten.

Sportbereich

  • Mannschaftssportarten sind derzeit untersagt, so dass die Volleyballfelder sowie der Bolzplatz nicht genutzt werden können.

Kiosk

  • Auf das Hygienekonzept Gastronomie des Bayerischen Wirtschafts- und Gesundheitsministeriums wird verwiesen.
  • Beim Kauf am Kiosk ist eine FFP-2 Maske zu tragen.
  • In der Warteschlange sind entsprechende Abstandsregeln zu beachten.
  • Bei Benutzung der Tische bzw. Stehtische wird auf die Kontaktbeschränkung gem. § 2 Abs. 1 des 5. BayIfSMV verwiesen (Angehörige von zwei Haushalten)

Sonstige Maßnahmen

Badegäste werden durch Aushänge vor und im Freibad über die Allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln informiert.

Die Badeordnung wird entsprechend angepasst und um die Verhaltensregeln während einer Pandemie ergänzt.


Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

für die Anmeldungen zur Tagesregistrierung im Freibad Vohenstrauß


Betreiberin

Stadt Vohenstrauß

Marktplatz 9

92648 Vohenstrauß



Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO 

Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer

Marktplatz 9 

92648 Vohenstrauß


Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Thomas Herrmann

Stadt Vohenstrauß

Marktplatz 9

92648 Vohenstrauß


Zwecke der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden nur mit Ihrem Einverständnis erhoben und dienen dem Schutz der Gesundheit unserer Gäste und Beschäftigten, der Eindämmung der Corona-Pandemie im Hinblick auf Nachverfolgung von Infektionsketten sowie der Einhaltung im Zuge der Corona-Pandemie geltender Rechtsvorschriften. Ihre E-Mail-Adresse wird nur dazu genutzt, um die Tickets für eine Platzreservierung im Freibad Vohenstrauß zu versenden.


Gesetzliche Grundlagen nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO

  • 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (kurz BayIfSMV),
  • Rahmenhygienekonzept Sport von den Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege sowie
  • Schutz- und Hygienekonzept der Stadt Vohenstrauß für das Freibad Vohenstrauß.


Umfang der Datenerhebung und -verarbeitung

Die Stadt Vohenstrauß erhebt und speichert die folgenden Daten von den Besucherinnen und Besuchern:

  • Name und Vorname der Besucherin oder des Besuchers,
  • Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs sowie
  • Telefonnummer oder Adresse der Besucherin oder des Besuchers.


Die Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung nur besuchen, wenn sie die Daten der Betreiberin vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten werden von der Stadt Vohenstrauß vier Wochen nach Erhebung gelöscht. Die allgemeinen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bleiben unberührt.



Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten

Die erhobenen Daten verbleiben bei der Stadt Vohenstrauß und werden nur auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde an diese übermittelt. Für Zwecke des Infektionsschutzes sehen die aktuell geltenden Rechtsvorschriften Auskunftsverpflichtungen der Stadt Vohenstrauß gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden vor. Werden Ihre personenbezogenen Daten von der zuständigen Gesundheitsbehörde angefordert, liegt die Verantwortung für die weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei den Gesundheitsbehörden.


Betroffenenrechte 

Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Vohenstrauß Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. 


Zuständige Aufsichtsbehörde für die Stadt Vohenstrauß: 

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Prof. Dr. Thomas Petri 

Postfach 22 12 19

80502 München


Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung

Sie sind nicht verpflichtet, zum oben genannten Zweck personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Bei Nichtangabe wird Ihnen kein Zutritt zum Freibad Vohenstrauß gewährt.


Zur Anmeldung »