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Erste Hilfe am Kind für Kindertageseinrichtungen - Kitas Stadt Augsburg - Amt für Kindertagesbetreuung

Erste Hilfe am Kind für Kindertageseinrichtungen – Kitas Stadt Augsburg

In der Kindertageseinrichtung übernimmt der KUVB die Kosten für das Personal (Pädagogik, Tätige im Bildungsraum Hauswirtschaft) für Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Eine Kostenübernahme (im Rahmen der Ausbildung) durch die KUVB ist nicht möglich für Erzieherinnen und Erzieher in der Ausbildung bzw. im Anerkennungsjahr, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Eltern, Ferienjobber und Aushilfen, Schülerinnen und Schüler, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter, Studierende. Personen, welche noch in der Ausbildung stehen, tätigen Ihren Erste Hilfe Kurs i.d.R. sobald sie die Ausbildung abgeschlossen haben als dann Zugehörige zum päd. Personal.

Ausnahme: Kosten für Berufspraktikanten, welche auf einer Stelle einer päd. Ergänzungskraft tätig sind übernimmt die KUVB

Spezial: Tätige in Form der Optiprax-Ausbildung (Betriebsherr Stadt Augsburg) müssen in Vorleistung mit Barzahlung gehen und werden von der jeweiligen Kita-Leitung bezüglich Teilnahme und Zahlungsmodus informiert.


Die Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses erfolgt im Abstand von zwei Jahren. Bitte lassen Sie von Ihrer Kita-Leitung die Teilnahme vorab genehmigen. Bitte denken Sie daran, nach Kurs-Ende eine Kopie der Erste-Hilfe-Bescheinigung für Ihre Akte an Ihre Personalabteilung zu schicken.


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