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Info
Mit Wirkung zum 30.12.2025 ist die Novellierung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes in Kraft getreten. Die gesetzlichen Änderungen betreffen auch Betriebe im Friseur- und Kosmetikhandwerk unmittelbar. Für Inhaberinnen und Inhaber sowie Führungskräfte stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Pflichten bestehen, welche Prüfkompetenzen erweitert wurden und wie betriebliche Abläufe rechtssicher gestaltet werden können.
Gerade in personenbezogenen Dienstleistungsbranchen mit hoher Personalintensität rücken Themen wie Dokumentationspflichten, Nachweisführung, Beschäftigungsverhältnisse und betriebliche Organisation verstärkt in den Fokus der Kontrollbehörden. Fehlende Klarheit kann zu finanziellen Risiken, Bußgeldern und Reputationsschäden führen.
Die Informationsveranstaltung wird gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls durchgeführt. Dadurch erhalten die Teilnehmenden eine fundierte Einordnung der gesetzlichen Neuerungen aus erster Hand sowie praxisnahe Hinweise zur Umsetzung.
Wann: Donnerstag, 19. März 2026, 17 Uhr
Wo: Online
Inhalte des Webinars
- Überblick über die wesentlichen Änderungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Stand: 30.12.2025)
- Erweiterte Prüf- und Kontrollbefugnisse
- Zusätzliche gesetzliche Mitwirkungs- und Nachweispflichten
- Einordnung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
- Organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung
- Handlungsempfehlungen für eine sichere Betriebsführung
Praxisnutzen für Ihren Betrieb
Die Teilnehmenden erhalten:
- Rechtliche Einordnung in verständlicher Form
- Klarheit über behördliche Prüfmaßstäbe
- Konkrete Hinweise zur Umsetzung im Betrieb
- Orientierung zur Anpassung interner Prozesse
Einen entsprechenden Link zur Teilnahme erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail.
Ansprechpartner:
Steffen Wiesenberg
Abteilungsleiter Betriebsberatung und Unternehmensführung
Telefon: 0561 7888-155
steffen.wiesenberg@hwk-kassel.de