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Informieren und beteiligen Sie sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zu den Zielen und Inhalten des Bebauungsplanes 3-72.


Worum geht es?

Berlin hat einen anhaltend hohen Bedarf an neuem Wohnraum für eine wachsende Bevölkerung. Mit dem brachliegenden Grundstück der ehemaligen Gärtnerei befindet sich unmittelbar angrenzend an den Ortskern Heinersdorf eine Fläche im Siedlungszusammenhang, die sich mit der Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV (Tramlinie M 2 und der geplanten Tangentialtram) sehr gut für den Wohnungsneubau eignet. 

Gleichzeitig besteht der Bedarf, die Verkehrssituation rund um den Ortskern Heinersdorf neu zu ordnen. Die bestehenden Verkehrsanlagen können keinen weiteren Kfz-Verkehr aufnehmen und die Knotenpunkte sind an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Die Verkehrslösung Heinersdorf mit den geplanten Netzelementen soll diese Situation verbessern und den Ortskern vom Durchgangsverkehr entlasten. Die vorgesehene Straße „Netzelement 1“ soll künftig das Grundstück der „Alten Gärtnerei“ als Verlängerung der Rothenbachstraße bis zur Blankenburger Straße durchqueren. 

Zur Realisierung des Wohnquartieres, der Straßenverbindung „Netzelement 1“, gewerblicher Nutzungen, eines Nahversorgungsstandorts und einer Kindertagesstätte mit ca. 100 Plätzen sowie um die Interessen und Planungsabsichten der unterschiedlichen Eigentümer:innen und Akteure:innen zu koordinieren, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-72 „Alte Gärtnerei“ gefasst.


Warum sollte ich mich beteiligen?

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll sicherstellen, dass alle wichtigen Interessen erkannt, richtig eingeschätzt und in die Planung einbezogen werden. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit umfassend informiert. Wer sich beteiligt, trägt dazu bei, dass lokale Interessen gehört und berücksichtigt werden.


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