Wichtig:
Sollte Ihr Kind im Laufe des Herbstlagers gegen die Regeln verstoßen, so muss es auf eigene Kosten abgeholt werden!
Geben Sie Ihrem Kind bitte die Krankenversicherungskarte, eine Kopie des Impfpasses sowie ein
aktuelles Foto des Kindes mit ins Herbstlager (Vorgaben Notfallmanagement Bistum Osnabrück). Diese Dinge bitte in einem Briefumschlag legen und mit dem Namen des Kindes und Gruppennamen versehen. Diesen Brief geben Sie bitte den Gruppenleitenden beim Bus. Während der Freizeit ist das Leitungsteam, sowie sind die Gruppenleiter/innen aufsichtspflichtig.
Hinweise:
Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß
§ 651 q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Teilnehmer in Schwierigkeiten befindet.
In den Leistungen inbegriffen sind:
- Verpflegung: Täglich drei Mahlzeiten
- Busfahrten
- Ãœbernachtung in der Halle
- Material für alle Aktivitäten
- Eintritt in ein Schwimmbad
Nicht in den Leistungen enthalten: Süßigkeiten im Lager-Kiosk, Schimmbad-Imbiss
Bitte geben Sie Ihrem Kind nicht mehr als 10 Euro für den Kiosk.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling hat für alle zugehörigen Kirchengemeinden eine Insolvenzabsicherung mit toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 040 – 244 2880 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Pfarreiengemeinschaft Osthümmling verweigert werden.
Nach § 651 e des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Reise auf einen anderen Reisenden zu übertragen werden.
Wir weisen auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl hin.
​​​​​​​
Mit abschicken der Anmeldung akzeptieren Sie die genannten Bedingungen und melden Ihr Kind
verbindlich an.