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2. LUDWIGSBURGER GESPRÄCHE ZUM AUSLÄNDER- UND FLÜCHTLINGSRECHT AM 30. JUNI 2026
Online-Fachtagung zu aktuellen Fragen der Identitätsklärung und Passbeschaffung im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Erst der Pass, dann der Rest“, so lautete zusammengefasst das Credo des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil aus Dezember 2025. Darin verschärfte es sein Stufenmodell zur Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren. Aber nicht nur im Einbürgerungsverfahren als höchste Stufe der Verfestigung des Aufenthalts ist die Identitätsklärung von Bedeutung. Sie spielt nahezu auf allen Ebenen des Aufenthalts eine Rolle. Bereits bei den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen von Aufenthaltstiteln für den Erhalt eines Bleiberechts kommt die Identität der Ausländer auf den Prüfstand. Bleibt sie ungeklärt, kann allenfalls eine Duldung „zweiter Klasse“ nach § 60b AufenthG erteilt werden. Fehlen auch hierfür die Voraussetzungen, wird ein Verfahren zur Rückführung und Passersatzbeschaffung eingeleitet.
Bisher werden die Angaben zur Identitätsklärung (noch) nicht im Ausländerzentralregister erfasst. Die hierfür erforderlichen Informationen müssen daher auf den verschiedenen Ebenen des Aufenthalts durch die unterschiedlichen, mit der Identitätsklärung ausländischer Personen befassten Behörden grundsätzlich immer wieder erneut erhoben und bewertet werden. Dies wirft eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen auf, etwa zu den rechtlichen Anforderungen an die Identitätsklärung und den Voraussetzungen der Passersatzbeschaffung. Gilt das Credo „Erst der Pass dann der Rest“ auf allen Ebenen des Aufenthalts? Daneben ergeben sich auch tatsächliche Fragestellungen im Bereich der Handlungsmöglichkeiten und der Kommunikation der Migrationsverwaltung untereinander, insbesondere in dem Fall, in dem der Betroffene seinen Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung nicht nachkommt. Das ausgelaufene Chancenaufenthaltsrecht sollte einen Anreiz des Gesetzgebers zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung leisten. Hier lohnt sich ein Blick auf die Bilanz solcher gesetzgeberischer Maßnahmen.
Die diesjährigen Ludwigsburger Gespräche zum Ausländer- und Flüchtlingsrecht widmen sich diesen rechtlichen Problemstellungen und praktischen Herausforderungen im Dialog von Wissenschaft, Migrationsverwaltung, Rechtsprechung und Anwaltschaft.
Wir laden Sie hierzu herzlich ein und freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Elisabeth Badenhausen-Fähnle Leiterin des Instituts für Ausländer- und Flüchtlingsrecht Professorin für Öffentliches Recht | Prof. Wolfgang Armbruster Assoziiertes Mitglied des Instituts für Ausländer- und Flüchtlingsrecht Vize-Präsident a.D. VG Sigmaringen | Dr. Philipp Wittmann Assoziiertes Mitglied des Instituts für Ausländer- und Flüchtlingsrecht Richter am VGH Mannheim |
Eine Online-Anmeldung zu der Veranstaltung ist erforderlich, sie ist bis zum 12.06.2026 unter der Rubrik "Anmeldung" möglich.
Programm Dienstag, 30.06.2026
| 09.15 Uhr | Begrüßung durch die Hochschulleitung und die Leitung des IfAF |
| Rektorin Dr. Iris Rauskala, Prof. Dr. Elisabeth Badenhausen-Fähnle, Prof. Wolfgang Armbruster, Dr. Philipp Wittmann | |
| 09.30 Uhr | Die Bedeutung der Identitätsklärung im Kontext des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts |
Prof. Dr. Elisabeth Badenhausen-Fähnle, HVF Ludwigsburg | |
| 10.15 Uhr | Die Stufentheorie des Bundesverwaltungsgerichts im Anwendungsbereich des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts |
Dr. Philipp Wittmann, Richter am VGH Mannheim | |
| 11.00 Uhr | Kaffeepause |
| 11.15 Uhr | Identitätsklärung bei der Titelerteilung - Verwaltungspraktische Herausforderungen, Kompetenzabgrenzungen und Lösungsstrategien |
Tim Krauter, Landratsamt Hohenlohekreis | |
| 12.00 Uhr | Die Identitätsfeststellung im Einbürgerungsverfahren im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts |
Ministerialrätin Brigitte Hellwig, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen | |
| 12.45 Uhr | Mittagspause |
| 13.45 Uhr | Identitätsfeststellung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren zur Ermöglichung von Rückführungen |
Jonas Rahmelow, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 87 | |
| 14.30 Uhr | Rechtliche Anforderungen der Passbeschaffung im Ausländerrecht |
Prof. Wolfgang Armbruster, Vizepräsident VG Sigmaringen a.D. | |
| 15.15 Uhr | Kaffeepause |
| 15.30 Uhr | § 104c AufenthG in der Praxis: Eine Bestandsaufnahme mit besonerem Blick auf die Identitätsklärung |
| Dr. Laura Peitz und Randy Stache, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge | |
| 16.15 Uhr | Erfahrungsaustausch/Abschlussdiskussion/Ausblick |
| Mitglieder des IfAF, Referentinnen und Referenten | |
| 17.00 Uhr | Ende der Veranstaltung |