Wichtig:
Wir benötigen bei Abreise die Krankenversicherungskarte, eine Kopie des Impfpasses sowie ein
aktuelles Foto des Kindes (Vorgaben Notfallmanagement Bistum Osnabrück). Bitte legen Sie die benötigten Dokumente in einen Briefumschlag und versehen Sie diesen mit dem Namen des Kindes. Sollte das Kind privat-versichert sein, legen Sie bitte den Namen der hauptversicherten Person bei.
Der Brief mit den benötigten Dokumenten soll am Tag der Abreise den GruppenleiterInnen der jeweiligen Gruppe überreicht werden. Während der Freizeit ist das Leitungsteam, sowie die GruppenleiterInnen aufsichtspflichtig und bewahren die Dokumente sicher auf.
Vor dem Zeltlager versenden wir ein Dokument in der Whatsapp-Gruppe, in dem alle wichtigen Informationen sowie eine Packliste beigefügt wird - diese ist auch auf unserer Website verfügbar.
Ist Ihr Kind bei Fahrtantritt an einer ansteckenden Krankheit erkrankt, insbesondere Magen-Darm-Infekte, Corona, usw., wird eine Mitfahrt aus Gründen des Wohlergehens der anderen Teilnehmenden untersagt.
Hinweise:
Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß
§ 651 q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet, wenn sich der/die Teilnehmende in Schwierigkeiten befindet.
In den Leistungen inbegriffen sind:
- Übernachtung auf dem Zeltplatz
- Gepäcktransport
- Verpflegung (täglich drei Mahlzeiten)
- Eintritt in besuchte Events
Ausgenommen sind Süßigkeiten, die im Lagerkiosk erworben werden können.
Bitte geben Sie ihrem Kind nicht mehr als 20 Euro für den Kiosk.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling hat für alle zugehörigen Kirchengemeinden eine Insolvenzabsicherung mit toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 040 – 244 2880 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Pfarreiengemeinschaft Osthümmling verweigert werden.
Nach § 651e des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Reise auf einen anderen Reisenden übertragen werden.
Wir weisen auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl hin.
Fotos und Social Media:
Während des Zeltlagers werden Fotos gemacht. Diese werden nach sorgfältiger Prüfung evtl auf sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook, Zeitung, etc.) veröffentlicht. Individuelle Bilder von den Kindern werden dabei nicht verwendet (ausschließlich Gruppenfotos). Gegen diese Regelung können Sie mit einer Nachricht an den Veranstalter (siehe unten) ausdrücklich widersprechen.
Mit Abschicken der Anmeldung akzeptieren Sie die genannten Bedingungen und melden Ihr Kind
verbindlich an.