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Das Recht auf Nichtdiskriminierung ist ein gesetzlich normierter Anspruch und keine moralische Kür! In der ersten Fachtagung im Rahmen
des Modellprojektes „Nichtdiskriminierung - Recht und Verpflichtung! Antidiskriminierung 2020+“ gehen wir in einem Vortrag zunächst theoretisch darauf ein, wie dieser Anspruch strukturell umgesetzt werden kann und muss, z. B. durch ein Landesantidiskriminierungsgesetz. In den Arbeitsgruppen nähern wir uns der Praxis. Wir informieren Sie, gehen mit Ihnen ins Gespräch und kommen der Umsetzung gemeinsam ein Stück näher.

Wann: 14.07.2021

Uhrzeit: 14:00- 18:00

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