Zum 1. Januar 2023 treten die umsatzsteuerlichen Änderungen nach § 2b UStG in Kraft. Um dafür gut gerüstet zu sein, möchten wir Sie einladen, an unserer Schulung zum Thema „Folgen der umsatzsteuerlichen Änderungen nach § 2b UStG“ teilzunehmen.​​​​​​​
Die Schulung findet in Form einer Videokonferenz statt und richtet sich an die Kirchengemeinden, die nach der erfolgten Bestandsaufnahme voraussichtlich ab dem Jahr 2023 nicht umsatzsteuerpflichtig werden.​​​​​​​
​​​​​​​Den Link zur Videokonferenz erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung.
Hier können Sie beliebige Infos zur Veranstaltung, z.B. Bedingungen, Ablaufplan usw. hinterlegen.
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