Hinweise:
Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß
§ 651 q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Teilnehmer in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling hat für alle zugehörigen Kirchengemeinden eine Insolvenzabsicherung mit toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 040 – 244 2880 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Pfarreiengemeinschaft Osthümmling verweigert werden.
Nach § 651 e des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Reise auf einen anderen Reisenden zu übertragen werden.
Wir weisen auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl hin.
Fotos und Social Media:
Während des Sommerlagers werden Fotos gemacht. Diese werden nach sorgfältiger Prüfung evtl auf Facebook veröffentlicht. Kinder werden nur auf Gruppenfotos veröffentlicht.
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Mit abschicken der Anmeldung akzeptieren Sie die genannten Bedingungen und melden Ihr Kind
verbindlich an.