Beratungsbesuche stellen ein immer bedeutsamer werdendes Handlungsfeld ambulanter Dienste dar. Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, ist angehalten in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege wahrzunehmen. Durch die Beratungseinsätze soll die Qualität in der häuslichen Pflege verbessert, Hilfestellung en gegeben und eine praktische pflegefachliche Unterstützung der pflegenden Angehörigen sichergestellt werden. Bei einem komplexen Unterstützungsbedarf und nicht mehr gesicherter Pflege ist über mögliche Versorgungsformen – auch über Sachleistungen der ambulanten Pflege – zu informieren und diese ggf. zu empfehlen.
Oftmals sind sie als Berater*in die erste vertrauensbildende Maßnahme zur professionellen Pflege und die Gelegenheit, den ambulanten Pflegedienst kennen zu lernen. Die vom Gesetzgeber geforderte Fach- und Sachkunde für die Durchführung von Beratungsgesprächen nach § 37 Abs. 3 SGB XI vermittelt diese Fortbildung.
Bereits angemeldet?
→ Hier können Sie Ihre Dokumente einsehen und Daten ändern.