Info
Am 9. Dezember 2019 hat der GKV Spitzenverband in den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V (PQ-Richtlinien) in seiner 11. Fortschreibung die Anforderungen für alle Beschäftigten im Versorgungsbereich 29A Stomahilfen neu definiert.
Erstmalig muss eine Weiterbildung für den Versorgungsbereich 29A „Stomahilfen“ von allen fachlichen Leitungen bis spätestens zum 31.12.2023 und von allen Mitarbeitenden, die Versicherte mit Stomahilfsmitteln versorgen, bis zum 31.12.2024 absolviert worden sein.
Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an Susann Huber unter shuber@rehavital.de oder telefonisch: 0160 / 8 85 40 24.
Zielgruppe
- Orthopädietechniker/-in, Bandagist/-in
- Dipl.-Ing./-in der Fachrichtung Medizintechnik
- Biomedizinische Technik B.Sc.
- Kauffrau/-mann Einzelhandel mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im einschlägigen Fachhandel oder Fachverkäufer/-in Sanitätsfachhandel oder ohne einschlägige Berufsausbildung mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe
- Medizinische/r Fachangestellte/r (bis zum 31.7.2006 = Arzthelferin)
- Apotheker/-in
- Pharmazieingenieur/-in (Ausbildung in der DDR)
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im einschlägigen Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in; Altenpfleger/-in; Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in; Pflegefachfrau/-mann (frühere Bezeichnungen: Krankenschwester/Krankenpfleger sowie Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger)
- Gleichwertige Qualifikation
Inhalte der Schulung
Referent:innen
- Josephine Mücke-Saucke | rehaVital Gesundheitsservice GmbH, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
- Margarete Wieczorek | Freiberufliche Pflegeexpertin Stoma Kontinenz Wunde und Akademische Kontinenz- und Stomaberaterin
- Aloisa Brenner | Freiberufliche Dozentin in der Erwachsenenbildung
- Mario Stadtmüller | Stomawelt, Selbsthilfeorganisation
Für die Weiterbildung werden 43 IQZ-Punkte genehmigt.
Teilnahmegebühr für Mitglieder der rehaVital
Early-Bird-Ticket: 849.-Euro zzgl. MwSt. pro Person (bis 05.05.)
Reguläres Ticket: 999.-Euro zzgl. MwSt. pro Person
Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder der rehaVital
Early-Bird-Ticket: 1049.- Euro zzgl. MwSt. pro Person (bis 05.05.)
Reguläres Ticket: 1199.- Euro zzgl. MwSt. pro Person
Hotelempfehlung
Motel One Essen
Kennedyplatz 3
45127 Essen
+49 201 437537-0
essen@motel-one.com
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