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Liebe Fachkräfte,

wir laden Sie herzlich zur Fachkräftetagung am 16.10.2024 in Cottbus ein! Im Fokus steht die Ombudschaft als unabhängige Anlaufstelle zur Stärkung der Rechte und Mitbestimmung von jungen Menschen und deren Familien. In praxisnahen Workshops lernen Sie Prinzipien für Vermittlung, Konfliktlösung und Beschwerdemanagement kennen.

Zu Beginn der Tagung wollen wir in einer Kick-Off-Veranstaltung die neu geschaffene Ombudsstelle BEOBE vorstellen. Hier erfahren Sie mehr über die Arbeitsweisen von BEOBE, deren umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit und lernen die Mitarbeiter:innen kennen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu vernetzen und neue Impulse für Ihre Arbeit zu gewinnen.

Die Teilnahme an der Kick-Off-Veranstaltung und den Workshops ist kostenfrei.
Für Ihre Verpflegung steht eine vegetarische/vegane Mittagsversorgung zur Verfügung.

Wir freuen uns auf den Austausch!


Ablaufplan der Fachtagung 

  8:30 Ankommen bei Kaffee und Keksen 

  9:30 Begrüßung 

10:00 BEOBE stellt sich vor

11:00 Mittagssnack

12:00 Inputvortrag von Andrea Len, unabhängige Bundeskoordinierungsstelle für Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe

12:30 Pause 

12:45 Workshops 

14:15 Pause 

14:45 Auswertung der Workshops 

15:30 Gemeinsames Ausklingen der Veranstaltung, Zeit zum Netzwerken


Sie können sich für einen der folgenden Workshops anmelden:

Workshop 1: Hilfeplan(verfahren) als Ausdruck und Mittel von Teilhabe, Beteiligung und  Mitwirkung

​​​​​​​Dozent:in: Marcus Gommert und Daniela Liebe, BOJE e.V., Brandenburg

In diesem Workshop werden die zentralen Elemente des Hilfeplanverfahrens in den Hilfen zur Erziehung thematisiert. Gemeinsam erarbeiten wir, wie Fachkräfte das Verfahren gestalten können, um echte Partizipation und Mitbestimmung von jungen Menschen und Eltern zu fördern. Der Workshop bietet Raum für praxisnahe Diskussionen und Austausch über Herausforderungen und Chancen im Alltag.

Workshop 2: Ombudschaftliche Arbeit & Qualitätsstandards in der Ombudschaft

Dozent:in: Ulli Schiller, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V.

Der Workshop vermittelt die grundlegenden Prinzipien und Qualitätsstandards ombudschaftlicher Arbeit. Es wird thematisiert, wie Ombudspersonen unabhängige Beratung und Unterstützung anbieten und zur Stärkung der Rechte junger Menschen und deren Eltern beitragen. Durch praxisnahe Beispiele werden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, um Konflikte konstruktiv zu begleiten und faire Lösungswege zu finden.

Workshop 3: Was ist Ombudschaft und wie integriert man eine Ombudsstelle ins Beschwerdemanagement?

Dozent:in: Anna-Maria Jacoby, Dein Megafon, Unabhängige Beratungs- und Ombudsstelle der Jugendhilfe in Thüringen

Der Workshop bietet eine Einführung in die Rolle und Funktion von Ombudsstellen. Zudem wird aufgezeigt, wie Ombudsstellen effektiv in bestehende Beschwerdeverfahren integriert werden können, um eine transparente und faire Bearbeitung von Anliegen sicherzustellen.

Workshop 4: Beschweren, aber richtig-wie können Beschwerdeverfahren in Einrichtungen gelingen?

Dozent:in: Elsa Thurm und Henriette Grapentin, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V., Sachsen

In diesem Workshop beleuchten wir die Bedeutung von wirksamen Beschwerdeverfahren. Es werden praxisnahe Strategien vorgestellt, wie Einrichtungen transparente und niedrigschwellige Beschwerdewege für junge Menschen gestalten können. Gemeinsam werden die Herausforderungen und Chancen eines gelungenen Beschwerdemanagements erarbeitet, um die Mitbestimmung und Zufriedenheit der Betroffenen zu fördern.

Workshop 5: Ombudschaft und deren uneingelöste Versprechen 

Dozent:in: Johann Schulte und Sarah Klein, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V., Sachsen

Mit der Reform des SGB VIII im jahr 2021 wurde die bundesweite Einrichtung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich normiert. Damit wurde eine seit Jahren etablierte Praxis, die sich bottom-up, gewissermaßen als soziale Bewegeung, entwickelt und etabliert hat, verbindlich geregelt. Im Workshop setzen wir uns mit der Entwicklung und Etablierung von Ombudsstellen auseinander und bringen diese in einen Bezug zum §9a Ombudsstellen des SGB VIII. Weiterhin werden wir uns (selbst)kritisch mit den uneingelösten versprechen Ombudschaftlicher Arbeit beschäftigen. ​​​​​​​



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