Erste Hilfe am Kind für Kindertagespflege
Amt für Kindertagesbetreuung
Auch für die Kindertagespflege gilt nach Vorgaben des Amtes für Kindertagesbetreuung der Stadt Augsburg die gesetzliche Bestimmung, dass alle zwei Jahre der Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder aufgefrischt werden muss.
Das bedeutet für alle Kindertagespflegepersonen, dass sie im Abstand von zwei Jahren einen Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ mit einer Kursdauer von mind. 9 Unterrichtseinheiten besuchen müssen.
Das Amt für Kindertagesbetreuung konnte diesbezüglich das Bayerische Rote Kreuz als Kooperationspartner gewinnen.
Die Kurse „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ sind für alle Kindertagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis wohnhaft in Augsburg kostenfrei.