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Prof. Dr. Thomas von Danwitz,
Richter am EUGH:
Ein Plädoyer für das Recht in Europa


Thema:
Die Europäische Union ist als Rechtsgemeinschaft gegründet worden und sie verwirklicht ihre Ziele mit den Mitteln des Rechts. In vielen Bereichen des täglichen Lebens hat die Union – unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten – Rechte zugunsten der Bürger geschaffen. Da die Union jedoch nicht über die Zwangsmittel eines Staates verfügt, ist sie für die Verwirklichung ihrer Ziele elementar darauf angewiesen, dass das Recht der Union innerstaatlich beachtet wird. Bürger können ihre Rechte daher vor den Gerichten der Mitgliedstaaten einklagen, die Zweifelsfragen dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen. Daher bedingen sich Recht und Politik in Europa in ganz besonderer Weise.


Speaker:
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz: Geboren 1962; Studium in Bonn, Genf und Paris; Juristische Staatsexamen (1986 und 1992); Doktor der Rechte (Universität Bonn, 1988); Diplôme international d‘administration publique (École nationale d‘administration, 1990); Habilitation (Universität Bonn, 1996); Professor für Öffentliches Recht und Europarecht (1996-2003), Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum (2000-2001); Ablehnung eines Rufes an die Ludwig-Maximilians-Universität München (2002); Professor für Öffentliches Recht und Europarecht (Universität zu Köln, 2003-2006); Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre (2006); Gastprofessor an der Fletcher School of Law and Diplomacy (2000), der Universität François Rabelais (Tours, 2001-2006) und der Universität Paris I Panthéon-Sorbonne, (2005-2006); Ehrendoktor der Universität François Rabelais (Tours, 2010); Richter am Gerichtshof seit dem 7. Oktober 2006.

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