1. Veranstaltende
Der/Die Veranstaltende ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
2. Teilnahmeberechtigte
Je nach Art des Angebotes sind Altersbeschränkungen zu beachten.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung der/des Teilnehmenden in einem Ferienspielangebot zustande. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Kostenaufwandes der jeweiligen Veranstaltenden, sofern ein Betrag ausgewiesen ist. Der Betrag ist am 06.07.2024 zwischen 15:00 und 17:00 Uhr auf dem Festplatz des Kinderfreundefestes oder in der folgenden Kalenderwoche im Rathaus zu entrichten.
4. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des/der Veranstaltenden erstreckt sich nur auf die Dauer der Veranstaltung wie in der Angebotsbeschreibung angegeben. Die Aufsichtspflicht vor Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung obliegt den Erziehungsberechtigten.
5. Leitung/ Verhalten der Teilnehmer/innen
Das Ferienangebot wird durch Haupt- und / oder ehrenamtliche Betreuungskräfte der ausgewiesenen Veranstaltenden durchgeführt.
Den berechtigten Anweisungen der Betreuungskräfte ist Folge zu leisten.
Durch grobes, ordnungswidriges und gemeinschaftsschädigendes Verhalten schließt sich der/die Teilnehmende von der Gruppengemeinschaft aus. Die Betreuungskräfte sind berechtigt Teilnehmende, die den Anordnungen zuwiderhandeln, gegen die Hausordnung verstoßen oder irgendwelche strafbaren Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken bzw. durch die Erziehungsberechtigten abholen zu lassen.
Die Erziehungsberechtigten erklären durch die Anmeldung ihr Einverständnis zu einer solchen Maßnahme und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
6. Programm
Das Programm jedes Angebotes ist auf die entsprechende Altersgruppe abgestimmt.
Die Angebotszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Programmbeschreibung.
7. Erklärung der Erziehungsberechtigten
Der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass sein Kind an den Aktionen der Ferienspiele teilnimmt und versichert, dass das Kind nicht an einer gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, die die Teilnahme verbietet und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Erziehungsberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass die Betreuungskräfte den Teilnehmern keinerlei Medikamente verabreichen.
8. Versicherung/Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Teilnehmenden die in die Veranstaltungen mitgebracht werden. Für Schäden der angemeldeten Teilnehmenden und bei Diebstählen besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz durch den/die Veranstaltenden.
Es handelt sich um eine reine Freizeitmaßnahme, daher sind die Kinder und Jugendlichen nicht über den/die Veranstaltenden versichert. Es greifen die privaten Versicherungen (Haftpflicht, Kranken- und Unfallversicherung).
Der/Die Veranstaltenden und seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
9. Einverständniserklärung Foto/Video
Während der Veranstaltungen werden verschiedene Videos und Fotos entstehen. Diese zeigen einzelne Aktionen Ihrer Kinder, bilden aber auch Aktivitäten bei Spiel und Freizeit ab. Wir möchten gerne Ihnen und Ihren Kindern, aber auch Interessierten Gelegenheit geben, Einblick in die Ferienspiele zu gewinnen. Es sollen Artikel auf hatzfeld-eder.de und den sozialen Netzwerken der Gemeinde veröffentlicht werden. Selbstverständlich ist für uns, dass keine Namen und Adressen veröffentlicht werden.
Sie müssen unserer Datenschutzerklärung und den beschriebenen Teilnahmebedingungen zustimmen, wenn Sie sich für diese Veranstaltung registrieren möchten.
Mit der Anmeldung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Diese werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Ferienspiele verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der jeweilige Veranstalter bekommt eine Teilnehmerliste zur Verfügung gestellt. Nach Beeindigung der Ferienspiele werden die personenbezogenen Daten gelöscht.