Besondere Schulung für das Personal von Verbundspielhallen in Bayern
Für Servicekräfte von Verbundspielhallen mit geringerem Mindestabstand
Schulungsort: ONLINE
Mindestteilnehmerzahl: 5 (Finale Bestätigung und Bekanntgabe des genauen Ortes erfolgt per Mail)
Damit Spielerschutz funktioniert, bedarf es professionell qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deren Handlungskompetenzen fußen nicht nur auf einem fundierten Verständnis von Glücksspielproblemen, sondern vor allem auf Handlungssicherheit. Diese ist neben der Praxistauglichkeit ein zentrales Merkmal unserer Schulungen.
In dieser Schulung werden Dir weitergehende Kenntnisse im Bereich des Spielerschutzes vermittelt. Die Schulung hat folgende Inhalte:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Basiswissen zur Glücksspielsucht
- Erkennen auffälligen Spielverhaltens, Hilfe bei Glücksspielsucht, Maßnahmen des Spielerschutzes
- Ansprache von auffällig Glücksspielenden
Für die Anerkennung dieser Schulung durch Ihre örtliche Behörde ist es erforderlich, ein aktualisiertes Sozialkonzept
​​​​​​​vorzulegen, das die Nutzung von Online-Schulungen nach dem neuen Rahmenkonzept in Bayern thematisiert.
Zusätzlich gibt es die inhaltliche Schwerpunkte der besonderen Schulung:
- Vertiefung der besonderen Anforderungen bei der Umsetzuung von Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit geringerem Mindestabstand
Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Besonderen Schulung ergibt sich aus dem § 29 (4) GlüStV 2021 in Bayern. Dieser erklärt die Besondere Schulung als eine der Voraussetzungen für den Betrieb bzw. Fortbestand von eben jenen Verbundspielhallen.
Die ECCG GmbH in Kooperation mit Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. verfügt auch über die notwendigen Zulassungen für die Durchführung der Schulungen.