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In Bayern sind ca. 19.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Die Inhaftierung bedeutet für die Kinder einen massiven Einschnitt in ihren Alltag und ihre Entwicklung. Die Mitbetroffenheit und Benachteiligung dieser Kinder ist in der Regel mit einer großen emotionalen Belastung verbunden. Die Fortbildung vermittelt Fachkräften Hinweise zum Umgang mit dieser besonderen Personengruppe.
Wenn die Mutter inhaftiert ist, bleiben die Kinder häufig bei Verwandten oder sind in einer Einrichtung untergebracht. Nur in sehr wenigen Fällen leben die Kinder gemeinsam mit den Müttern in Mutter- Kind Einrichtungen. In der Fortbildung werden die Spezifika des Frauenvollzugs und die besonderen Belastungen durch die Trennung von der Mutter für die Kinder erläutert.