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Die Umsetzung des Personalbemessungssystems (PeBeM) nach § 113c SGB XI bringt grundlegende Veränderungen und somit einen erheblichen Handlungsbedarf seitens der stationären Pflegeeinrichtungen mit sich. Die neuen Aufgabenzuordnungen verlangen den Aufbau neuer Ablauf- und Organisationsstrukturen. Maßnahmenplanungen mit Zuordnung der Qualifikationsniveaus in Abhängigkeit vom Interventionskatalog erfordert auch eine Überarbeitung der Maßnahmenpläne, die dann direkterweise in eine stationäre Tourenplanung münden. Worauf es dabei zu achten gilt, wie die nächsten Schritte und die Rahmenprojektplanung zur Umsetzung des neuen Systems aussehen, stehen im Fokus dieser Fortbildung.


Inhalte

  • Pflegerisches Grundlagenwissen zur PeBeM
  • Bedeutung der Rahmenempfehlung § 113c Absatz 4 SGB XI 
  • Die 5 Rahmenelemente in der Langzeitpflege
  • Interventionskatalog und Maßnahmenplan mit Zuordnung der Qualifikationsniveaus
  • Zentrale Bedeutung des Pflegegradmanagements
  • Tourenplanung 
  • Rollenverständnis der Pflegenden, Changemanagement & Umsetzungsstrategien

Die Fortbildung wird den jeweils aktuellen Veröffentlichungen und Empfehlungen angepasst.

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Teilnehmer*innen

Art der Teilnahme

Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 205 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

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