Info
Dies ist eine jährliche Pflichtschulung für alle Führungs-/Leitungskräfte
Im Bereich: Wohnen und Leben sowie der Tagesförderstätten
Grundlage ist das Hessische Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP):
Hier ist nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 ein ausreichender Schutz vor Infektionen zu gewährleisten und sicherzugstellen.
Im Weiteren sind die Beschäftigten mind. einmal jährlich hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen laut Hygieneplan zu schulen.
Im Weiteren: Die "Basis-Hygieneverordnung" / EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 bzw. die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV; §4).
VERANSTALTUNGSORT: Verwaltung LHWW Friedenstr. 26 (KO 2)
HInweis: Hygiene-Schulung der Mitarbeiter:innen erfolgt dann u.a. auf dieser Grundlage & Hygieneplan Wohnen und Leben z.B. durch die Führungs-/Leitungskräfte der Einrichtung.