Anwesenheitslisten: Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, erfassen wir – auch unabhängig von einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung – die Anwesenden im Gottesdienst in einer Liste mit Vor- und Zuname, Adresse und Telefonnummer, um diese bei Bedarf einer mit dem Nachverfolgen von Infektionsketten betrauten Behörde aushändigen zu können. Nach Ablauf von vier Wochen ist die Liste zu vernichten. Als Grundlage für die Verarbeitung dient die Wahrung der berechtigten Interessen eines Dritten gemäß § 5 Abs. 2 h) DSO-BUND.
Die erfassten Daten werden wie oben beschrieben verwendet und dadurch gesichert aufbewahrt, dass die Liste in der Gemeinde abgelegt wird (in der Regel im Gemeindebüro), nur den Verantwortlichen der Gemeinde (Gemeindeleitung) zugänglich ist und nach vier Wochen vernichtet wird. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich dem o. g. Zweck.