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Zukunft Künstliche Intelligenz? Rechtliche Fragen beim Einsatz von ChatGPT und Co. sowie eigenen KI-Anwendungen
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist im Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken. ChatGPT und DeepL sind in aller Munde. Mit der Verwendung dieser Technologien stellen sich jedoch viele rechtliche Fragen: Kann ich Anwendungen von anderen Unternehmen frei nutzen? Welche Schutzrechte gelten für eigene KI-Entwicklungen? Wie ist ein Schutz eigener Investitionsleistungen möglich? Welche Anforderungen gelten im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit?
In diesem 90-minütigen Online-Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Einführung, in welchem Umfang KI-Anwendungen durch das Urheberrecht oder andere geistige Schutzrechte geschützt sein und wie sie kommerziell verwertet werden können. Darüber hinaus erlernen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen anhand von Best Practice Beispielen, welche Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI und Daten zu beachten sind, um im Berufsalltag rechtssicher handeln zu können.
​​​​​​​Vorstellung Dr. Daniel Schöneich:
Herr Dr. Daniel Schöneich ist Rechtsanwalt bei Battke Grünberg und dort für das Team Geistiges Eigentum, IT- und Medienrecht verantwortlich. Seine Beratung zu geistigen Schutzrechten umfasst alle Bereiche kreativer Leistungen. Dazu zählen urheberrechtliche Werke ebenso wie etwa technische Erfindungen. Deren Rechtsschutz kommt bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten oft große Bedeutung zu. Dr. Daniel Schöneich gestaltet dafür die notwendigen Schutzrechte passgenau aus und entwirft die notwendigen Lizenz- oder Kooperationsverträge.
Daneben legt Dr. Daniel Schöneich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz einen starken Fokus auf das IT- und Softwarevertragsrecht. Hier konzipiert und verhandelt er Verträge gemeinsamen mit den Mandanten und setzt die Vereinbarungen nötigenfalls auch gerichtlich durch.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrt Dr. Daniel Schöneich am Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht der TU Dresden sowie an der TU Cottbus im Bereich von Forschung und Transfer (Studiengang Transferscout).
Anmeldefrist: 22.02.2024