§8a-Infoveranstaltung für die Sozialregion Nord-West/Ost/Mitte/Süd.
Mit der Teilnahme an der §8a-Infoveranstaltung stellt der Träger sicher, dass die Prozessqualität im Kinderschutzbereich durch
- eine Leitungskraft,
- stellvertretende Leitung oder
- eine mit dem §8a-Kinderschutzverfahren betraute Person
aus der Einrichtung, wahrgenommen und sicher umgesetzt werden kann. Dies bezieht sich auf die Teilbereiche Gefährdungseinschätzung, Zusammenarbeit mit der insoweit erfahrenen Fachkraft und Einbezug der Sorgeberechtigen in die Gefährdungseinschätzung sowie der Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie/Amt für Kindertagesbetreuung.
Mit der Teilnahme an der §8a-Veranstaltung erhält die angemeldete Person von der der ISEF eine vom AKJF/Abteilung Familie vorbereitete Teilnahmebestätigung. Diese Teilnahmebestätigung gilt zugleich als Nachweiskriterium für die Beantragung von Freiwilligen Leistungen (nur freie Träger).
Bitte tragen Sie im Feld "Funktion" die jeweilige Funktionsrolle (siehe oben) ein. Achten Sie darauf, dass die angemeldete Person mit der teilnehmenden PErson übereinstimmt.