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Einladung zum Vortrag "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" - Wie die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kam
Referentin Dr. Kerstin Wolff, Stiftung Archiv der deutschen Frauenbewegung, Kassel
Es mutet heute so selbstverständlich an: Als 1949 im Mai das Grundgesetz in Kraft trat, wurde in Artikel 3 Abs. 2 die Gleichberechtigung der Geschlechter festgeschrieben: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Ein einfacher und doch sehr effektiver Satz, der die Entwicklung in der BRD nachhaltig prägen sollte. Dass es so weit kommen konnte, hat die BRD einer Kasselerin zu verdanken, der SPD-Politikerin und Anwältin Elisabeth Selbert. In diesem Vortrag soll ihr Ringen um diesen Artikel vorgestellt werden, die Frage beantwortet werden woher die Formulierung kam und belichtet werden, ob es sich hierbei - wie inzwischen häufiger zu lesen - um einen Kampf der Frauen gegen die Männer gehandelt hat.