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Info

Wir, die...

  

...veranstalten am 30. Mai 2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr für unsere Mitgliedsbetriebe folgenden kostenlosen Workshop.


Zukunft gestalten: Forschungszulage (FZulG) im Handwerk

Workshop für eine erfolgreiche Umsetzung


Sehr geehrte Handwerksbetriebe,

wir laden Sie herzlich zu einer besonderen Veranstaltung ein, um Ihnen die Möglichkeiten des Forschungszulagengesetzes (FZulG) näher zu bringen. Als kostenlosen Service der Handwerkskammer möchte wir Sie über dieses wichtige Instrument informieren, das Ihnen helfen kann, Ihre Innovationskraft zu stärken und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Gemeinsam mit Dr. Rainer Henking stellen wir Ihnen das FZulG vor.

Das Forschungszuschussgesetz bietet Handwerksunternehmen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erhalten. Besonders hervorzuheben ist die Förderung von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung ist unabhängig von der Unternehmensgröße und bietet somit auch kleinen und mittleren Unternehmen eine wertvolle Möglichkeit, in innovative Projekte zu investieren.

In unserer Einführungsveranstaltung erläutern wir Ihnen im Detail, wie das Gesetz funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie von den Fördermitteln profitieren können. Außerdem zeigen wir Ihnen welche Arten von Projekten förderfähig sind und wie das Antragsverfahren abläuft.


Zusätzliche Hinweise

Aufgrund des Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfach und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) ergeben sich auch direkte Änderungen am bestehenden Forschungszulagengesetz die für KMU und somit für viele Handwerksunternehmen.

  • Abschreibung auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 3 Abs. 3a FZulG)
  • Steigerung der Attraktivität für Einzelunternehmer von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde (§ 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 FZulG)
  • Erhöhung der vorgesehenen Bemessungsgrundlage auf 10. Mio. EUR (§ 3 Abs. 5 FZulG)
  • Steigerung der Förderquote von 25% auf 35% für KMU (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FZulG)
  • externe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können anstelle von 60% mit 70% der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt werden. (§ 3 Abs. 4 FZulG)

Link zur BSFZ - Bescheinigungsstelle Forschungszulage


Wann und wo

Datum: 30. Mai 2024
Uhrzeit: 09:00 bis 12:00 Uhr
Ort: Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Oldenburg (BBZ), Schütte-Lanz-Straße 8, 26135 Oldenburg


Anmeldung

Melden Sie sich bis spätestens 24. Mai 2024 verbindlich an.
Nutzen Sie hierfür das Anmeldeformular oder kontaktieren Sie uns unter wirtschaftsfoerderung@hwk-oldenburg.de.
Sollten Sie leider verhindert sein und nicht kommen können, dann geben Sie uns bitte eine kurze Rückmeldung.