Anmeldung beendet

Mobile Massagen

Die Arbeitsbelastungen in der heutigen Zeit nehmen immer mehr zu. Demnach sind wir bemüht, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Angebote sowohl für die körperliche als auch die psychische Gesundheit anzubieten. Bereits vor einigen Jahren gab es das Angebot, mobile Massagen an der Arbeit zu nutzen. Leider musste dieses Angebot durch die Corona-Pandemie ausgesetzt werden. Nun ist es wieder soweit und wir freuen uns mitteilen zu können, dass wir dieses Angebot erneut aufnehmen.

Hierfür haben wir mit Frau Anita Thoma-Goldbach von GesundesWohlfühlen, eine erfahrene Masseurin, für uns gewinnen können. Sie ist spezialisiert auf Gesundheitsmassagen.

Die Massagen werden für allen Mitarbeitenden der Kreisverwaltung angeboten. Falls Mehrbedarf besteht wird das Angebot ausgeweitet.


Die Massage kostet je nach Angebot 21Euro pro 20 Minuten. Die Kosten trägt jede/jeder selbst und müssen direkt nach Behandlung gezahlt werden. Über den folgenden Link können Sie sich eigenständig Ihren Termin aussuchen und ihn verbindlich buchen


https://eveeno.com/de/booking-data-list?eventnr=124768 .


Informationen erhalten Sie unter www.gesundes-wohlfgefuehl.de@gesundeswohlgefuehl


Für das Angebot der mobilen Massage möchten wir Sie bitten sich immer auszustempeln. Die Massage kann beliebig oft in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber unterstützt das Angebot. Einmal im Monat kann dann über das Zeiterfassungssystem die Zeit der Massage = 20 Minuten (ohne die Zeit des Weges) im Nachgang über den Fehlgrundantrag „Mobile Massage“ beantragt werden und als Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Ihr Vorgesetzter gibt die Zeiten frei.


Durch das Massageangebot des Betrieblichen Gesundheitsmanagements soll der Dienstbetrieb nicht gestört werden. Bitte sprechen Sie Ihre Anmeldung vorher mit ihrem/ihrer Vorgesetzten ab.


Wir möchten darauf hinweisen, dass die angebotenen Massagen ausschließlich dem Zweck der Erholung und der Entspannung dienen. Es handelt sich hierbei nicht um physiotherapeutische Behandlungen. Dies bedeutet, dass Personen mit Rückenproblemen vor einer Massage mit ihrem Arzt abklären sollten, ob dies aus gesundheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden darf.


Wir hoffen, dass Sie unser Angebot rege in Anspruch nehmen. Falls sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Ihre Stabsstelle Betriebliche Gesundheit



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