Aufgrund §6 Datenverarbeitung der Corona-Verordnung des Landes ist die Energieagentur Regio Freiburg GmbH verpflichtet, Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit sowie die Telefonnummer aller Teilnehmenden zu erheben, 4 Wochen zu speichern und auf Verlangen zuständigen Behörde zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist.