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HFK-Workshop

Datum: 22.06.2022

Uhrzeit: 18.00 bis 20.00 Uhr


Schon seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein eine Härtefallkommission (HFK), deren Arbeit mit dem im Zuwanderungsgesetz enthaltenen §23a AufenthG seit 2005 eine gesetzliche Grundlage hat. Die Härtefallkommission in Schleswig-Holstein kann angerufen werden, wenn Geflüchtete oder andere Ausländerinnen und Ausländer aus Schleswig-Holstein befürchten, dass die von der zuständigen Ausländerbehörde geforderte Ausreise oder angestrebte Abschiebung in ihr Herkunftsland für sie eine besondere Härte darstellen würde. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ist Gründungsmitglied in diesem formal behördenunabhängigen Gremium; gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden sowie VertreterInnen des Innenministeriums und des Städte- und Gemeindetages (d.h. der Ausländerbehörden).

Wie setzt sich die HFK zusammen? Auf welcher Grundlage arbeitet die Kommission? Welche Einzelfälle haben Chancen? Wie muss eine Anrufung optimalerweise formuliert und mit welchen Informationen ausgestattet sein?

Diese und weitere Fragen zur HFK sollen mit den beiden Vertreter*innen des Flüchtlingsrats SH, Michae Wulf und Solveigh Deutschmann, bei einem Workshop besprochen werden.

Das Angebot zielt auf Berater*innen und andere Unterstützer*innen von ausreisepflichtigen Geflüchteten in Schleswig-Holstein. Die Teilnahme ist auf 15 Personen begrenzt.


Information: 0431-55686640, public@frsh.de

Veranstalter: AMIF-Projekt Landesweite Flüchtlingshilfe beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., www.frsh.de

Teilnehmer*in

Sonstiges

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