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Im Zuge der „Zeitenwende“ ist die Zahl neuer und geänderter Gesetze und Verordnungen zugunsten der Klimawende und des Biodiversitätschutzes in Europa Deutschland spürbar gestiegen.
Für das im EU-Parlament beschlossene „Nature Restoration Law“ musste im März 2024 die Abstimmung im Umweltrat überraschend ausgesetzt und verschoben werden, weil es dort keine Mehrheit mehr gab. Übergeordnetes Ziel ist, dass bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen sowie bis 2050 in allen wiederherstellungsbedürftigen Ökosystemen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Entscheidend ist, dass sich dabei die Wiederherstellung nicht nur auf geschützte, sondern auch auf genutzte Flächen unserer Kulturlandschaft erstreckt. Wir werden im November zu den weiteren Entwicklungen berichten.
Erst im November 2023 trat die EU-Änderungsrichtlinie RED III in Kraft, welche die Versorgung Europas mit Erneuerbaren Energien sicher stellen soll. Herausragendes Element sind die Beschleunigungsgebiete für Windenergie und Solaranlagen. Hierfür müssen ausreichende Gebiete nachgewiesen und Genehmigungsverfahren erheblich erleichtert werden. Soweit Auswirkungen auf den Artenschutz unvermeidlich sind, werden Ersatzzahlungen in Artenschutzprogramme fällig.
Im Zuge des Klimaanpassungsgesetzes wurde zudem das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) gestartet.
Die Umsetzung aller dieser Strategien bedarf jedoch einer geordneten und fachlich zielführenden Umsetzung in der Fläche. Die dringend erforderliche Beschleunigung der Klimawende darf nicht gleichzeitig zu einer gesteigerten Biodiversitätskrise führen.
In Erkenntnis des Flächenbedarfs für den Naturschutz wurde 2023 ein „Natur-Flächen-(Bedarfs-) Gesetz vonseiten der Bundesregierung angekündigt, gleichermaßen in Spiegelung des „Windenergieflächenbedarfsgesetzes“ (WindBG) von Juli 2022. Ob und in welcher Weise dieses Naturflächengesetz umgesetzt werden kann, ist noch ungewiss. Der Flächenbeitragswert für RLP bis 31.12.2032 beträgt laut WindBG ambitionierte 2,2 % der Landesfläche.
Fraglos steht der Naturschutz in Deutschland und Rheinland-Pfalz damit vor enormen Herausforderungen. Flächenakquise und Flächensicherung müssen zeitnah gelingen. Über aktuelle Entwicklungen und Strategien soll hier referiert und intensiv diskutiert werden.
Programm | |
08.30 Uhr | Ankommen bei Kaffee und Tee |
9:00 Uhr | Begrüßung Prof. Dr. Elke Hietel, Technische Hochschule Bingen, University of Applied Sciences |
Einführung | |
09.10 Uhr | BBN-Positionen zu aktuellen Entwicklungen im Naturschutz und Einführung Tagungsprogramm Dr. Alfred Herberg, Bundesamt für Naturschutz (BfN) |
09.30 Uhr | MKUEM Statement |
Neue Umsetzungsstrategien im Naturschutz | |
09.45 Uhr | Nature Restoration Law – Aktueller Stand und Hintergründe zur Entwicklung |
10.15 Uhr | Nature Restoration – künftige fachliche Aufgaben Nora Haack, Bundesamt für Naturschutz |
10.45 Uhr Kaffeepause | |
11.10 Uhr | Nature Restoration – Umsetzung in RLP |
11.40 Uhr | Naturschutzstationen in RLP |
Flächensteuerung Erneuerbare Energien | |
12.10 Uhr | Aktuelle Anforderungen nach WinBG, Notfall-VO und der Umsetzung mit RED III |
12.40 Uhr | Steuerung der Windenergie und Freiflächenphotovoltaik durch die Regionalplanung |
13.10 – 14.10 Uhr Mittagspause | |
Ausreichende Flächenbereitstellung für Naturschutzmaßnahmen – Praxisbeispiele | |
14.10 Uhr | Praxisbeispiele Flächenverfügbarkeit und Kosten des Flächenerwerbs |
14.40 Uhr | Liegenschaftsmanagement – landeseigene Flurstücke des Naturschutzes |
15.10 Uhr | Etablierung von Ökokonten durch eine Stiftung |
15.40 Uhr | Diskussion der Tagungsergebnisse und Ende der Tagung |
ca. 16:00 Uhr | Im Anschluss Mitgliederversammlung BBN-Regionalgruppe Rheinland-Pfalz |