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Jahresunterweisung Sicherheit und Gesundheitsschutz Verwaltung

Die Unterweisung richtet sich an Beschäftigte im Bereich Verwaltung und dient dazu, Informationen zu Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz und den jeweiligen Schutzmaßnahmen zu vermitteln.


Bitte beachten Sie, dass eine jährliche Unterweisung aller Beschäftigten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 12 Arbeitsschutzgesetz).

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