Anmeldung beendet

(Bitte ignorieren Sie das Wort "Anmeldung", es handelt sich lediglich um eine Bedarfsabfrage)

Liebe Kolleg*innen,


zum 1. Juli 2022 haben sich die Fördergrundsätze zur Beantragung, Durchführung und zum Nachweis von Seminarmaßnahmen im Rahmen des MiA-Programms geändert.

Die maximale Höhe der Kurspauschale wurde von 1.500,00€ auf 1.700,00€ angehoben.

Dies bedeutet, dass Sie für Kurse, die ab dem 01. Juli gestarteten sind oder noch starten werden, eine Kurspauschale i.H.v. max. 1.700,00€ beantragen können. Für Kurse, die vor dem 01. Juli gestartet sind, können Sie keine erhöhte Kurspauschale beantragen.

Mit der vorliegenden Abfrage bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung, für wie viele der ab dem 01. Juli gestarteten bzw. noch startenden Kurse, Sie in diesem Jahr die erhöhte Kurspauschale beantragen möchten.

Achtung! Mit der vorliegenden Abfrage können keine zusätzlichen Kurse beantragt werden. Diese Abfrage bezieht sich ausschließlich auf Ihr bereits bewilligtes Kurskontingent, welches wir Ihnen in Ihrem Weiterleitungsvertrag zugesagt haben.  

Sobald die Abfrage abgeschlossen wurde, erhalten Sie von uns einen angepassten Weiterleitungsvertrag.

Wir bitten um eine Rückmeldung zur vorliegenden Abfrage bis zum 5. September (letztmalige Frist)!


Solange uns keine Rückmeldung von Ihnen vorliegt, können wir den Weiterleitungsvertrag nicht anpassen und Ihnen die Mittel auch nicht auszahlen!


Wenn Sie noch Fragen haben sollten, wenden Sie sich gerne über die MiA-Kurs-Adresse an uns: miakurse@paritaet.org.

Herzlichen Dank!

Ihr Mia-Kurs-Team 


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