Datenschutzerklärung d. Kath. Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt im Taunus mit Sitz in Königstein:
Datenschutzinformation Nr. 050 210609
für die Datenverarbeitung bei Taufe, Erstkommunion, Firmung sowie zur Einwilligung für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotografien (Stand: 9.6.2021)
1. Verantwortlicher: Katholische Kirchengemeinde Maria Himmelfahrt im Taunus, Georg-Pingler-Str. 26, 61462 Königstein i. Ts., vertreten durch den Verwaltungsrat der Kirchengemeinde.
2. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: Datenschutzbeauftragter der Kirchengemeinden des Bistums Limburg, Roßmarkt 4, 65549 Limburg, Tel. 06431-295-202, E-Mail: Datenschutzbeauftragter-Kirchengemeinden@bistumlimburg.de
3. Zweck der Datenerhebung und Rechtsgrundlage
a) Sie haben für sich oder Ihr Kind um die Spendung eines Sakraments gebeten. Zur Spende der Sakramente und der Vorbereitung hierauf ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Es handelt sich dabei insbesondere um Kontaktdaten der Beteiligten, Daten über die Religionszugehörigkeit, Daten über den Empfang von Sakramenten, Personenstandsdaten.
Die für die o.g. Sakramentsspendungen und die Vorbereitung hierauf erforderlichen Daten können wir aus den Daten des kirchlichen Meldewesens und der Kirchenbücher erheben, zum anderen werden uns diese Daten von Ihnen zur Verfügung gestellt. Das kirchliche Meldewesen beruht u.a. auf § 42 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie im Bistum Limburg auf der Anordnung über das kirchliche Meldewesen vom 21.12.2005, zuletzt geändert am 17.12.2016 (KMAO), die Pflicht zur Führung folgender Kirchenbücher beruht auf Can. 535 Codex Iuris Canonici und bischöflichem Recht: Taufbuch, Trauungsbuch, Totenbuch, Erstkommunikantenverzeichnis, Konversionsverzeichnis, Kirchenaustrittsverzeichnis, Rekonziliationsverzeichnis; ein Firmverzeichnis kann geführt werden.
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind die Vorschriften aus § 6 Abs. 1 lit. a) und c) KDG i.V.m. den Vorschriften des Codex Iuris Canonici, insbesondere zur Taufe (Can. 849 bis Can. 878 Codex Iuris Canonici), Firmung (Can. 879 bis Can. 896 Codex Iuris Canonici) und Erstkommunion (Can. 897 bis Can. 944 Codex Iuris Canonici) sowie die ggf. dazu erlassenen Partikularnormen. Alle für die Sakramentsspendung erforderlichen Daten werden also auf Ihre Anmeldung hin auf gesetzlicher Grundlage verarbeitet.
b) Weitergehende Daten verarbeiten wir nur mit Ihrer Einwilligung. Das gilt vor allem für die Veröffentlichung/Verbreitung von Namen und Anschrift sowie Fotografien im Zusammenhang mit der Sakramentsspendung und der Vorbereitung hierauf. Die Veröffentlichung/Verbreitung solcher Daten hat den Zweck, die Kirchengemeinde, die Ortsgemeinde und im Falle einer Veröffentlichung auf der Homepage der Kirchengemeinde auch generell die Öffentlichkeit über die Sakramentsspendung zu informieren. Die Weitergabe von Fotos auf Datenträgern oder in Papierform an Sie, die Kinder und Jugendlichen selbst dient der Dokumentation und Erinnerung an die Sakramentsspendung. Solche Fotos werden dabei zur privaten Aufbewahrung und Nutzung weitergegeben, die Rechte anderer Abgebildeter nach der DSGVO etc. sind zu beachten.
Eine Veröffentlichung bezieht sich insbesondere auf Publikationen der Kirchengemeinden, insbesondere deren Homepage, Pfarrbrief, Aushänge, Rundschreiben.
Eine Offenlegung (Weitergabe) an Dritte kann darin bestehen, dass Namen und/oder Fotos an die örtliche Presse oder örtliche Bekanntmachungsblätter oder auch Fotos an andere Kinder und Jugendliche zur Erinnerung im Rahmen der privaten Aufbewahrung abgegeben werden. Durch die Weitergabe verlassen die Daten den Verantwortungsbereich der Kirchengemeinde.
Den Umfang der Veröffentlichung bestimmen die Betroffenen gemäß dem Einwilligungsformular selbst.
Rechtsgrundlage ist in diesem Falle Ihre nach §§ 6 Abs. 1 lit. b), 8 KDG schriftlich erteilte Einwilligung. Bei Minderjährigen erfolgt die Einwilligung durch die schriftliche Einwilligung aller Sorgeberechtigten.
4. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Die gemäß Ziff. 3 a) zur Sakramentsspendung verarbeiteten Daten werden bzw. bleiben dauerhaft als kirchliche Meldedaten und als Kirchenbuchdaten gespeichert. Es gilt insbesondere die Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche im Bistum Limburg vom 13.2.2014, zuletzt geändert am 24.08.2015.
Für die Daten gem. Ziff. 3 b) gilt folgendes:
Die Veröffentlichungen in gedruckter Form (Pfarrbrief, Aushänge, Rundschreiben etc.) werden einmalig publiziert. Aushänge werden in der Regel einen Monat nach Zweckerfüllung abgehängt, Publikationen sind solange erreichbar, wie Exemplare existieren. Daten auf der Homepage werden in der Regel fünf Jahre nach Ende des auf die Veröffentlichung folgenden Jahres von der Homepage entfernt. Die zu löschenden und löschbaren Daten werden innerhalb einer üblichen Bearbeitungsfrist für die Zukunft gelöscht.
5. Die Nutzung der zur Spendung des Sakraments erhobenen Daten gem. Ziff. 3 a) erfolgt aufgrund Ihres Ersuchens, das freiwillig und weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben ist. Ohne diese Daten kann das Sakrament nicht gespendet werden. Die Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und von Fotografien gem. Ziff. 3 b) ist freiwillig und für die Sakramentsspendung nicht erforderlich.
6. Rechte der Betroffenen
Auskunftsrecht gem. § 17 KDG, Recht auf Berichtigung gem. § 18 KDG, Recht auf Löschung gem. § 19 KDG, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. § 20 KDG, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. § 22 KDG, Widerrufsrecht der Einwilligungserklärung gem. § 8 Abs. 6 Satz 1 KDG.
Ihr Recht auf Widerspruch, § 23 KDG
Wenn wir unsere Datenverarbeitung gem. § 23 Abs. 1 KDG auf die Rechtsgrundlagen nach § 6 Absatz 1 lit. f) (Aufgabenerfüllung im kirchlichen Interesse) oder g) (Unser berechtigtes Interesse) KDG stützen oder gem. § 23 Abs. 2 KDG Direktwerbung oder Fundraising betreiben, haben Sie das Recht jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, Widerspruch einzulegen. Sie können den Widerspruch an den Verantwortlichen unter A. richten. Ihr Widerspruch muss sich im Falle des § 23 Abs. 1 KDG aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
7. Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht
Sollten Sie im Hinblick auf die Datenverarbeitung Grund zur Beschwerde haben, können Sie sich gem. § 48 KDG an die Diözesandatenschutzbeauftragte, Domplatz 3, 60311 Frankfurt, Tel.:069 800 871 8800, E-Mail: info@kdsz-ffm.de, oder jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.