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Online-Seminar für Akteur:innen der gesundheitlichen Regelversorgung und Akteur:innen der psychosozialen Arbeit mit geflüchteten Menschen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt


Seminarreihe: Asylsuchende als Patient:innen: Herausforderungen und Lösungsansätze 

Teil 1: Anforderungen an qualifizierte ärztliche Bescheinigungen im Asylverfahren bei Vorliegen einer psych. Erkrankung


Eine Veranstaltung von KommMit - für Migranten und Flüchtlinge e.V./PSZ für Flüchtlinge im Land Brandenburg und St. Johannis/PSZ für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt


12.09.2022, 17.00-19:30 Uhr via Zoom

Anmeldefrist: 08.09.2022


Zielgruppe:

Akteur:innen der gesundheitlichen Regelversorgung und psychosozialen Arbeit mit geflüchteten Menschen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt

Es werden 3 CME- Punkte über die Berliner Ärztekammer anerkannt.

mit den Referent*innen:

Rechtsanwältin Carolin Helmecke, Dresden, selbständig

Rechtsanwältin Carolin Helmecke ist seit 2016 selbständig v.a. im Asyl- und Aufenthaltsrecht in Dresden tätig. Sie absolvierte 2019 erfolgreich den Fachanwält:innenkurs zum Migrationsrecht des Republikanischen Anwält:innenvereins und berät ehrenamtlich Ratsuchende. Seit 2018 ist sie als Dozentin u.a. für den Paritätischen Sachsen im Migrationsrecht tätig. Im Sommer 2021 gründete Rechtsanwältin Helmecke gemeinsam mit Mitstreiter:innen einen Fachaustausch zur Gesundheitsversorgung Geflüchteter und zu ärztlichen Stellungnahmen in Sachsen.

Mitarbeiter:innen des PSZ Brandenburg: Dr. med. Basel Allozy, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (Wissenschaftlicher Leiter), Sören Schröder, Psychologe/Psychotherapeut i.A., Silke Finner, Dipl. Sozialpädagogin/ Traumafachberaterin/Projektkoordination

Mitarbeiter:innen im PSZ für Flüchtlinge des Landes Brandenburg mit teilweise langjähriger Erfahrung im Bereich der Erstellung von Stellungnahmen berichten aus der Praxis und geben Hinweise.


Zum Thema:

Die Lebenswirklichkeit von Patient:innen, die sich im Asyl- oder Aufenthaltsverfahren befinden, unterscheidet sich eklatant von der Lebenswirklichkeit der Patient:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft.

Wir wissen, dass geflüchtete Menschen aufgrund ihrer Fluchterlebnisse, den Fluchtursachen und der jahrelangen Ungewissheit psychisch schwer belastet sind und unter Traumafolgestörungen, Angst- und Panikstörungen leiden können. Verstärkt wird das durch eine häufig jahrelange anhaltende asyl- und aufenthaltsrechtliche Unsicherheit, das Erleben, dass ihre traumatisierenden Erlebnisse keine Anerkenntnis finden und einem damit hergehenden Verbleib in beengten Unterkünften.

Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist komplex. Oftmals besteht das Risiko, die Berechtigung für einen Aufenthalt in Deutschland nicht zu bekommen oder wieder zu verlieren. Und nicht jede Ausreisepflicht bedeutet, dass die betroffenen Personen keine Möglichkeiten mehr haben, in Deutschland zu bleiben. Es können unterschiedliche Duldungsgründe vorliegen oder Anhaltspunkte für einen neuen Asylantrag ergeben. Auch die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung kann sich über mehrere Monate oder sogar Jahre in der gerichtlichen Überprüfung befinden. Viele Menschen im Asyl- und Aufenthaltsverfahren benötigen daher häufig von den Behandler:innen einen Nachweis für ihr Leiden.

Psychiater:innen, psychiatrisch tätige Ärzt:innen, Psychotherpeut:innen, ob niedergelassen, stationär oder teilstationär, behandeln Patient:innen mit dem Ziel Symptome zu lindern und zu heilen, und werden dann mit der Bitte konfrontiert, für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für die Ausländerbehörde oder das Verwaltungsgericht eine sogenannte qualifizierte ärztliche Bescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung richtet sich anders als im medizinischen Bereich üblich, nicht an andere Mediziner, und enthält Kriterien, die bei medizinischen Attesten in der Regel keine Rolle spielen. Die Anforderungen an eine Stellungnahme aus Sicht der Verwaltung unterscheidet sich von den Anforderungen an ärztliche Stellungnahmen bis dahin, dass sie sogar widersprüchlich erscheinen.

Ziel dieser Veranstaltung soll es sein den Akteur:innen rechtliche Grundkenntnisse zu vermitteln und einen Leitfaden an die Hand zu geben, um in diesem relativ aufwendigen Verfahren Handlungssicherheit zu gewinnen.

Wir gehen den Fragen nach: Wie gelingt eine gute Zusammenarbeit zwischen den Akteur:innen zur Erbringung eines solchen Nachweises? Was ist der rechtliche Rahmen, in dem solche Dokumente erstellt werden? Welche Kriterien müssen beachtet werden, damit eine Bescheinigung/Stellungnahme den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für die Patient:in wirksam wird? Welche Auswirkungen haben die Diagnosen im Verfahren?


Dieses Projekt wird durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF), der UNO-Flüchtlingshilfe und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) kofinanziert

Teilnehmer

Sie müssen der Datenschutzerklärung von Eveeno und der Datenschutzerklärung von Zoom und unseren Datenschutzerklärungen (KommMit, St. Johannis) zustimmen, sowie der Datenschutzerklärung des BAMF/AMIF, wenn Sie sich für diese Veranstaltung registrieren möchten. Beachten sie die Datenschutzweise weiter unten.

Datenschutzhinweise

1. Aufzeichnung:

Wir möchten die Veranstaltung gerne zu internen Dokumentations- und Weitertbildungszwecken aufzeichnen, jedoch nur die Referent*innen mit Bild, d.h. ohne Ihr Gesicht. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn sie dem zu Beginn des Seminars nach Aufforderung per Klick zustimmen.


2. Datenweitergabe an Förderer:

Für die Förderung der Veranstaltung haben wir die Auflage ihren Vor- und Zunamen sowie ihren Arbeitgeber und ihre Funktion auf einer Teilnehmerliste an unsere Förderer Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union (AMIF), die UNO-Flüchtlingshilfe und Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) zur Erfolgskontrolle weiter leiten zu dürfen.

Datenweitergabe an die Ärztekammer Berlin:

Für die Anerkennung von Fortbildungspunkten werden Daten an die Ärztekammer Berlin weitergeleitet gemäß der Verordnung:  https://www.aekb.de/fileadmin/migration/pdf/09_RiLi-Fortbildungsordnung.pdf


Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist leider beendet.