Mein Kind nimmt an der Fahrt der Heilig-Kreuz-Jungen-Jugend & Jugend nach Lückendorf-Oybin zu den genannten Kosten (50,-€ Eigenanteil) und folgenden Bedingungen teil.
1. Bitte geben Sie aus Rücksicht auf den Rest der Gruppe, ihr Kind nur dann mit, wenn dieses am Anreisetag frei von allgemeinen Infekt-Symptomen, wie Husten, Fieber, Durchfall und Übelkeit ist.
2. Falls mein Kind kurzfristig doch nicht mitfahren kann, zahle ich die entstandenen Ausfallkosten in voller Höhe.
3. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Wird eine Maximalzahl überschritten, kann den zuletzt gemeldeten Personen abgesagt werden.
4. Mein Kind kann nach Absprache mit der Leitung in einer Kleingruppe von mindestens 3 Personen die Gruppe/ das Gelände verlassen. Das Weisungsrecht der Leitung bleibt hierbei bestehen, die Aufsichtspflicht kann hierbei jedoch von der Leitung nicht übernommen werden.
5. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass mein Kind sich bei allen anstehenden Arbeiten (Tischdienste, Endreinigung, etc.) beteiligen muss.
6. Eine Krankenversicherungskarte gebe ich meiner Tochter/meinem Sohn bei der Abreise mit. Alle der Heilig-Kreuz-Jungen-Jugend / Jugend durch mein Kind verursachten /entstehenden Kosten übernehme ich, wenn diese von keiner Versicherung getragen werden.
7. Bei grober Missachtung der geltenden Regeln kann die Leitung meine Tochter/meinen Sohn nach Absprache mit mir auf meine Kosten nach Hause schicken.
8. Sollte mein Kind von einem Privat-PKW zum oder vom Veranstaltungsort mitgenommen werden, so geschieht dies auf eigene Gefahr. (es besteht keine Insassen Unfallschutz-Versicherung)
9. Es wird vom Veranstalter keine Garantie für abhanden gekommene oder beschädigte Wertgegenstände übernommen.
10. Sollte Ihr Kind über Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten verfügen, sind diese dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen und etwaig benötigte Speziallebensmittel sind mitzugeben.
11. Mein Kind darf im Rahmen von Gruppenfotos fotografiert werden.
Die Fahrt wird von ausgebildeten ehrenamtlichen Jugendleitern, die ein erweitertes Führungszeugnis und eine zertifizierte Jugendleiterschulung inclusive Erste-Hilfe-Ausbildung und Präventionsschulung nachgewiesen haben, begleitet. Begleiter und weitere Helfer müssen zusätzlich vor Fahrtantritt eine Selbstverpflichtung zum Schutz der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen unterschreiben und werden über Besonderheiten der Aufsichtspflicht bei dieser Fahrt informiert. Träger der Veranstaltung ist die kath. Pfarrei St. Martin in Dresden.