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Forderungsmanagement -

Wie komme ich an mein Geld als Kindertagespflegeperson


mit Isgard Rhein, Rechtsanwältin


Mittwoch, 11. Juni 2025, 19:00 - 21:15 Uhr, online über Zoom


In der Regel ist die Kindertagespflege durch den öffentlichen Jugendhilfeträger finanziert und bezahlt. Je nach landesrechtlicher Regelung gibt es Zahlungen durch die Eltern des Tagekindes. Oftmals entstehen auch Forderungen im Zeitraum einer Kündigung, wenn das Jugendamt nicht mehr oder nicht vollständig zahlt. Die Veranstaltung befasst sich mit der Problemstellung, wenn Zahlungen ausbleiben und die Kindertagespflegeperson Forderungen gelten machen muss. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Mahnungen gestellt und Beträge eingetrieben werden können. Es bleibt Raum für Rückfragen.

Eine individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieser Veranstaltung nicht möglich. 

​​​​​​​Isgard Rhein ist Rechtsanwältin in einer profilierten Hamburger Kanzlei und gehört zu den erfahrensten Expertinnen für Rechtsfragen in der Kindertagespflege. Sie hat zahlreiche Prozesse zu grundlegenden Fragen der Kindertagespflege geführt und viele Veröffentlichungen zu Rechtsthemen herausgebracht. Isgard Rhein ist stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V..

Für die Teilnehmer*innen wird  eine Teilnahmebescheinigung auf der Plattform zum Download bereitgestellt. Die eventuelle Anerkennung der Fortbildung sollte vorab mit der Fachberatung des zuständigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe geklärt werden.

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