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Vortrag für Führungsdienstgrade, Kommandanten und Atemschutzgeräteträger
Vermeidbare Schäden durch falsche Taktik – müssen wir umdenken?
Brennen ist ein dynamischer Prozess, der ein schnelles Eingreifen erfordert. Dies gilt insbesondere bei Bränden in geschlossenen Räumen, wenn die Wärme nicht entweichen kann. Aus diesem Grund rückt die Feuerwehr gleich mit schlagkräftigen taktischen Einheiten an und nimmt dabei Sonder- und Wegerechte in Anspruch. Trotz oder gerade wegen der Dynamik gilt es aber vor Ort inne zu halten, die Lage zu erkunden und nüchtern zu bewerten. Nüchtern bedeutet in diesem Zusammenhang, sich nicht von optischen und sonstigen Eindrücken blenden zu lassen, sondern sich ausschließlich an Fakten zu orientieren.
Auf der Grundlage des Erkundungsergebnisses gilt es dann, die richtigen Maßnahmen anzuordnen, um den erkannten Gefahren zu begegnen. Es geht also nicht darum, irgendwelche Effekte zu bekämpfen und Aktionismus zu entwickeln. Vielmehr gilt es, tatsächlich bestehende und erkannte Gefahren zu bekämpfen und Schäden zu vermeiden. Allein an diesem Ziel haben sich die Maßnahmen der Gefahrenabwehrbehörde „Feuerwehr“ zu orientieren.
Wir müssen Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, Leben zu retten und Werte zu erhalten. Wir müssen umdenken und wegkommen von dem Gedanken, wie wir das Feuer am schnellsten löschen können. Vielmehr müssen wir uns fragen, was wir tun müssen, um die vom Feuer ausgehenden Gefahren am besten bekämpfen können. Dabei kann es je nach Lage sogar zielführend sein, ein längeres Brennen tolerieren. Unser Ziel muss es sein, für die Betroffenen ein möglichst gutes Ergebnis zu erreichen. Dabei schadet es nicht, wenn wir die Betroffenen, die von Juristen sogar als „Zustandsstörer“ bezeichnet werden, wie Kunden betrachten; Kunden, die dem modernen und leistungsfähigen Dienstleister „Feuerwehr“ über dessen Hotline, der 112, einen Auftrag erteilt haben und darauf vertrauen, dass der Dienstleister in ihrem Sinne agieren und das maximal mögliche für sie herausholen wird.
Das Prinzip ist immer das Gleiche und lässt sich auch auf Brände im privaten Bereich ebenso wie auf Brände in gewerblichen Bereichen anwenden. Es lässt sich im Grundsatz auch alle anderen Einsatzarten übertragen und kann auch bei Einsätzen der technischen Hilfe und bei Gefahrenguteinsätzen angewendet werden.
Wesentlich ist, die eigentliche Ziele im Sinne der Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt nicht aus dem Auge zu verlieren und gleichzeitig bei Bedarf bereit zu sein, Werte aufzugeben, die ohnehin bereits verloren sind oder deren Rettung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich erscheint. Die Verpflichtung, sich so zu verhalten ergibt sich aus dem im Feuerwehrgesetz definierten Auftrag und dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, der bei jedem Verwaltungshandeln anzuwenden ist. Da sich Denkweise mit den Inhalten der Feuerwehrdienstvorschrift 100 und dem darin beschriebenen Führungsvorgang deckt, ebenso wie mit unserem uralten Leitspruch „Gott zur Ehr – dem nächsten zur Wehr“. Es gibt somit viele Gründe, sich mit diesem Grundgedanken anzufreunden und ihn bei künftigen Einsätzen anzuwenden.
Literaturhinweis: Dr. Markus Pulm Ltd. Branddirektor a.D. BF Karlsruhe, seit 2022 im Ruhestand