Info

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein sicheres und gesundes Aufwachsen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt gemäß § 1666 Abs. 1 BGB dann vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen erheblich beeinträchtigt ist und die Sorgeberechtigten nicht in der Lage oder willens sind, diese Gefahr abzuwenden.

In dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die zentralen Formen der Kindeswohlgefährdung: Vernachlässigung, sexualisierte Gewalt, körperliche und psychische Misshandlung sowie weitere relevante Gefährdungskonstellationen. Darüber hinaus werden Ihnen praxisnahe Hinweise zur Einschätzung und zum Umgang mit Verdachtsmomenten gegeben.

Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen klare Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben und Sie in Ihrer Handlungssicherheit im Bereich Kinderschutz an Schule zu stärken.


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