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Fachgespräch Online am 14.03.24, um 15 Uhr
Online-Antragstellung in der Eingliederungshilfe
Stellen Sie sich vor, für Ihren Ausweis, Ihre Anträge, Ihre Bescheide etc. müssen Sie nicht mehr zum Amt. Sie müssen nicht mehr mühsam herausfinden, was wo zu beantragen ist. Sie sind nicht mehr unsicher, welche Unterlagen Sie brauchen. Sie sitzen oder stehen nicht mehr in einer Wartschlange auf dem Amt. – Auf diese Weise werben Bund und Länder für die Online-Antragstellung, denn in Zukunft soll es von überall möglich sein, mit ein paar Klicks barrierefrei Behördengänge zu erledigen, auch im Bereich Gesundheit.
Alle Bundesländer und Kommunen sowie der Bund selbst sind durch das Onlinezugangsgesetz verpflichtet, Verwaltungsleistungen im Internet zugänglich zu machen. Deutschlandweit entsteht derzeit für 14 Themenfelder eine Vielzahl von digitalen Verwaltungsleistungen und Niedersachsen hat hierbei die Federführung beim Thema Gesundheit übernommen. Dafür entwickelt es digitale Leistungen, die anschließend alle Kommunen bundesweit übernehmen können. Dazu zählen neben dem Schwerbehindertenausweis oder der Hilfe zur Pflege auch die Eingliederungshilfe. Digitale Leistungen werden Betroffenen und Professionellen somit in der psychiatrischen Praxis bald regelmäßig begegnen. Wie sieht eine Online-Antragstellung in der Eingliederungshilfe genau aus und welche Erfahrungen gibt es bisher damit? Wie können sich Träger, Mitarbeitende, Beratungsstellen und Betroffene darauf einstellen?
Gemeinsam mit Charlotte Wallat, Referentin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Abteilung Soziales, Pflege und Psychiatrie, wollen wir diesen Fragen nachgehen. Frau Wallat hat die Digitalisierung dieser Leistungen begleitet und wird uns aus erster Hand die Antragsstrecke Eingliederungshilfe mit Beispielen und Erläuterungen vorstellen.