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Beschreibung
Im Dezember 2020 hat die Europäische Kommission den Entwurf für eine neue Batterieverordnung (BattVO, (EU) 2023/1542) vorgelegt. Diese trat im August 2023 in Kraft und gilt in den Mitgliedstaaten seit Februar 2024. Die neue Verordnung reguliert den Batteriemarkt deutlich umfassender und enthält Bestimmungen zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Anforderungen an das Produktdesign wie die Austauschbarkeit von Batterien, den CO2-Fußabdruck, Quoten für den Einsatz von Recyclingmaterialien und den Batteriepass sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien.
In unserer Veranstaltung wird Ihnen RA Michael Öttinger (Produktkanzlei, Augsburg) erläutern, welche Pflichten sich aus der BattVO für Medizinprodukte-Hersteller und deren Zulieferer ergeben.
Im zweiten Vortrag wird Dr. Michael Riess (VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH, Offenbach/Main) auf Stoffbeschränkungen und Carbon Footprint bei Batterien eingehen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Agenda
13:55 | Begrüßung |
14:00 | Anforderungen in der europäischen Batterie-Verordnung für Medizinprodukte-Hersteller und Zulieferer RA Michael Öttinger, Produktkanzlei (Augsburg)
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14:45 | Stoffbeschränkungen und Carbon Footprint: Was dürfen Batterien enthalten?
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15:30 | Zusammenfassung und Diskussion |
16:00 | Ende der Veranstaltung |
Vorläufiges Programm. Änderungen / Anpassungen vorbehalten
Die Veranstaltung findet als Online-Veranstaltung via Microsoft Teams statt. Sie wird nicht aufgenommen und kann deshalb später nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die Veranstaltung findet ab einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen statt. Wird die Mindestteilnehmendenzahl eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, diese abzusagen. Aus organisatorischen Gründen schließt die Registrierung für unsere Veranstaltungen in der Regel 3 Werktage vor dem Veranstaltungs-Termin. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Stornierungen können nur in Textform erfolgen und sind bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich. In diesem Falle wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% des Ticketpreises fällig und bei Erstattung des gezahlten Betrages einbehalten. ​​​​​​​
Somit werden bei einer kurzfristigen Stornierung von 7 Tagen oder weniger 100% des Ticketpreises fällig.
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