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Aufsichtspflicht und Haftung in der Kindertagespflege


mit Mübeyya Görgülü, Rechtsanwältin


am Montag, 30.06.2025 und Dienstag 01.07.2025, 19:00 - 21:15 Uhr, online über Zoom

Achtung beide Termine können nur zusammen gebucht werden!!!

Dieser Kurs beleuchtet die rechtlichen Grundlagen zur Aufsichtspflicht in der Kindertagespflege. Er setzt sich aus 2 Modulen zusammen.

​​​​​​​Ziel ist es Kindertagespflegepersonen die Unsicherheit in der täglichen Arbeit mit Kindern betreffend Fragen zur Aufsichtspflicht zu nehmen. Es gibt unzählige Fallkonstellationen in der täglichen Arbeit mit Kindern, die mit einer möglichen Aufsichtspflichtverletzung einhergehen können. Es kommt hier schnell die Frage auf: „Wer haftet eigentlich wann für was?“ Erschwerend kommt hinzu, dass die „Aufsichtspflicht“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und somit eine Einzelfallbetrachtung geboten ist, was nicht gerade zum Abbau von Unsicherheiten beiträgt. Dennoch dürfen die mit diesen Fragen verbundenen Ängste nicht zu Lasten des pädagogischen Handelns gehen. Insoweit zeigen Rechtsprechung und Gerichtsentscheidungen, dass eine unverhältnismäßige Einschränkung pädagogischen Handels gar nicht gefordert wird und es hier durchaus klare Maßgaben gibt, die einzuhalten sind. Anhand von Fallbeispielen soll aufgezeigt werden, dass Aufsichtspflichten nicht notwendig in einem unlösbaren Spannungsfeld zu pädagogischem Handeln stehen muss. Neben den Grundlagen zur Aufsichtspflicht, werden die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung anhand von Fallbeispielen erörtert:

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Inhalte Modul 1, 30.06.2025 19:00-21:15 Uhr:

- Einflussnahme der Pädagogik auf die Rechtsprechung

- Rechtliche Rahmenbedingungen

- Pflichten bei der Aufsichtsführung, Checkliste

- Kriterien zur Wahrnehmung von Aufsichtspflichten

- Besondere Bezugnahme auf U3

- Rechtsprechung zur Aufsichtspflicht


Inhalte Modul 2, 01.07.2025 19:00-21:15 Uhr:

- Fallbesprechung 

- Haftungsfragen

- Folgen von Aufsichtspflichtverletzung


 ....Unsere Expertin, Mübeyya Görgülü ist Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Erzieherin.

​​​​​​​Teilnehmende erhalten nach Teilnahme an beiden Terminen eine Teilnahmebescheinigung über 6 Unterrichtseinheiten (UE). Die eventuelle Anerkennung der Fortbildung sollte vorab mit der Fachberatung des zuständigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe geklärt werden.

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Eine individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieser Veranstaltung nicht möglich. 

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