Anmeldung beendet

Traktorpulling der Standardklasse

Wir freuen uns auf Ihren FULL PULL 

Ein detaillierter Zeit- & Ablaufplan wird am 26.08.2019 per E-Mail an alle Teilnehmer versendet. 

Teilnehmer

Fahrzeug

Die Verwiegung des Fahrzeugs und endgültige Einstufung der Gewichtsklasse erfolgt vor Ort. 

Camping

Wunschteilnehmer-Tag

Preise


​​​​​​​Die Teilnahme kostet 25€ pro Fahrzeug. 

Die Anmeldung ist verbindlich.


Teilnahmebedingungen


Die Regeln in diesen Teilnahmebedingungen sind als Leitfaden für das Traktorpulling Eifel gedacht. Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung des Traktorpulling Eifel teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft. Die Teilnahme am Pull ist nur mit dem für das jeweilige Fahrzeug benötigten Führerschein möglich.

1. Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement zur Kenntnis nehmen, anerkennen und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

2. In den Standardklassen muss original Motor, Einspritzpumpe und Turbolader und Hydraulikblock verbaut sein. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führt auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers. Unklarheiten wegen Umbauten am Schlepper müssen laut Papiere vom Teilnehmer zu beweisen sein.

2.a. Trecker müssen angemeldet sein und TÜV haben, oder 6 km/h Ausnahme.

3. Während des Zugvorgangs ist das Mitnehmen von Personen nicht gestattet.

4. Verliert ein Schlepper Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, trägt der Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens.

5. Jeder Schlepper muss mit einem Überrollbügel oder einer Sicherheitskabine ausgerüstet sein.

6. Es ist während des Wettkampfes verboten, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Alkoholisierten Startern wird die Starterlaubnis verweigert.

7. Das Aufstocken der Gewichte am Schlepper liegt in eigenem Ermessen. Als Anhängepunkt dient ausschließlich das Original- Zugmaul, welches frei zugänglich sein muss. Das Zugmaul darf vom Boden aus gemessen maximal 80 cm hoch sein bis zur 4t Klasse, ab der 4t Klasse max. 90 cm (untere Auflagefläche des Zugmaules). Falls das Zugmaul nicht auf eine Höhe von 80 cm beziehungsweise 90 cm gebracht werden kann, wird vom Bremswagenteam eine Verlängerung der Zugkette vorgenommen. Sollten Gewichte beim Anhängen des Bremswagens Schwierigkeiten verursachen, kann dies zur Disqualifikation führen. Beim Ankuppeln des Bremswagens ist darauf zu achten, dass der Schlepper sich im Neutralgang befindet und die Handbremse angezogen ist.

8. Gewichte müssen am Schlepper gut befestigt sein. Löst sich ein Gewicht und fällt auf die Bahn, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.

10. Beim Frontlader Anbau ist nur die Schwinge erlaubt (keine Schaufel, Forke, etc.).

11. Es dürfen nur reine Gewichte im Frontanbau eingehängt werden (keine Pflüge, Grubber, etc.)

12. Nachdem der Bremswagen wieder in Startposition ist, muss der nächste Teilnehmer seinen Zugvorgang innerhalb von 3 min beginnen. Schafft er es nicht innerhalb dieser Zeit vor den Bremswagen zu kommen, führt dies zur Disqualifikation.

13. Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung, bei lockerer Kette, erfolgt die Disqualifikation. Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit der grünen Flagge ein Zeichen gibt. Wird die rote Flagge geschwenkt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.

14. Der erste Starter einer Klasse macht einen Probe Zug, um die Bremswageneinstellung zu überprüfen. Befindet das Bremswagenteam die Einstellung als OK, wird der Zug gewertet. Ist die Einstellung nicht in Ordnung, muss der Starter seinen Zug wiederholen.

15. Schalten während des Pull’s ist nicht erlaubt! Schlepper mit Lastschaltung können ihren Spielraum nutzen. Allrad und Differenzial dürfen zugeschaltet werden.

16. Zwillingsreifen dürfen in allen Klassen verwendet werden, dürfen aber eine Breite von 850 mm, inklusive dem Originalrad, nicht überschreiten.

17. Verlässt der Schlepper während des Ziehens die festgelegte Strecke, so wird der Zugvorgang sofort beendet. Es folgt die Disqualifikation!

18. Das Aufstehen während des Zuges vom Sitz ist verboten

19. Die zurückgelegte Weite ist maßgebend für die Wertung. Erzielen mehrere Starter einen „Full-Pull“, also 100 m, wird ein Stechen durchgeführt.

20. Jeder Teilnehmer hat sich mit eigener Kraft vor den Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.

21. Baumaschinen (Radlader, Bagger, Lkw) usw. ziehen außerhalb der Wertung.

22. Jeder Schlepper kann nur einmal pro Klasse starten.

23. Um einen sicheren Ablauf gewährleisten zu können, ist auf und rund um das Festgelände Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist unbedingt Folge zu leisten.

24. Wiegen Pflicht. Gewogen wird das Gewicht mit Fahrer (Toleranz 80 kg).

26. Beschwerden werden nur während des Wettkampfes in einer Klasse entgegengenommen. Ist die Klasse beendet, werden keine Beschwerden mehr akzeptiert.

27. Bei einer Disqualifikation erfolgt keine Erstattung des Startgeldes

28. Bei Abbruch der Veranstaltung, wie zum Beispiel starkem Regen oder anderen Unwidrigkeiten, gibt es keine Erstattung des Startgeldes.

29. Über Punkte, die in diesen Teilnahmebedingungen nicht vorkommen oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.

Jeder Fahrer trägt, unter Berücksichtigung des Ausschlusses des Versicherungsschutzes und des Haftungsausschlusses, auf dem gesamten Gelände für auftretende Schäden selber die Haftung! Dies wird mit der Akzeptanz der Teilnahmebedingungen anerkannt!



Haftungsausschluss


1. Die Eifeltreck GbR haftet weder für evtl. entstandene Schäden oder Diebstahl an Schleppern sowie Verletzungen oder Tod von Fahrern sowie an dritten.

2. Durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung und durch die vorhergegangene Anmeldung, können keinerlei Ansprüche auf irgendeine Leistung des Veranstalters abgeleitet werden. Auch dann nicht, wenn es zum Abbruch der Veranstaltung, sei es durch Defekte am Bremswagen, durch spontane Absagen oder spontanes Beenden der Veranstaltung durch den Veranstalter oder durch höhere Stellen kommt.

3. Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers.

4. Wichtiger Hinweis: Da die Teilnahme an der Traktorpulling-Veranstaltung, genau wie die Teilnahme an anderen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Karnevalsumzug), keine landwirtschaftliche Tätigkeit ist, ist der Halter des jeweiligen Schleppers, sofern er als landwirtschaftliche Zugmaschine angemeldet ist (grünes Kfz-Kennzeichen) verpflichtet, die Teilnahme bei seiner Kfz-Versicherung anzumelden.

5. Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch darf diese aus der Veröffentlichung dieser Regeln gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden.

6. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland! Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine besondere Vorsicht im Umgang mit den Schleppern einzuhalten ist.

7. Besondere Vorsicht ist bei Kindern und Besuchern geboten, die sich versehentlich im Bereich der Schlepper aufhalten könnten!


Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist leider beendet.